Beratungstipp: Warum Vermittler ihre Geschäftsführer-Kunden rechtzeitig …

Beratungstipp: Warum Vermittler ihre Geschäftsführer-Kunden rechtzeitig über die Verwendung der Tantiemen beraten sollten

29.07.2015

Geschäftsführer in der EDV- und Software-Branche erhielten im Jahr 2014 Tantiemen in Höhe von durchschnittlich 29 873 Euro bei einem Jahresfestgehalt von 106 920 Euro. Auch in anderen Branchen wurden ähnlich hohe Einkünfte erzielt: im Verlagswesen lag die Höhe der Sonderzahlungen bei 49 580 Euro, im Gesundheitswesen bei 27 250 Euro.*

Angesichts dieses hohen Vergütungsniveaus und den Folgen für die Versorgungssituation von Führungskräften in der Rentenzeit sollten Versicherungsvermittler ein besonderes Augenmerk auf die Altersversorgung ihrer Geschäftsführer–Kunden richten. „Und zwar nicht erst zum Jahresende, wenn die Jahresabschlüsse festgestellt und die Sonderzahlungen fällig werden, sondern sinnvollerweise bereits in diesen Tagen“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Denn: Wurden die Tantiemen erst einmal fällig gestellt, hat der Empfänger diese bereits verplant und gedanklich ausgegeben. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sondervergütungen meist in den Konsum fließen“, sagt Willms.

Stattdessen lassen sich Tantiemen oder Teile davon ohne große Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln. „Für Versicherungsmakler, die in der bAV-Beratung versiert sind, ergeben sich interessante Vertriebschancen in dieser Zielgruppe“, ergänzt Vorstand Willms. Denn die Versorgungslücken von Führungskräften sind in der Regel hoch, da ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt werden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können aus der GRV keine Rente erwarten, da sie als nicht abhängig Beschäftigte nicht dem Betriebsrentengesetz unterliegen und für sie die Sozialversicherungsfreiheit gilt.

Der Favorit in der Geschäftsführer-Versorgung

Kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen sind nach Auffassung des Vorstandes Willms als Altersvorsorgeinstrument für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet. Denn mit diesem Durchführungsweg lassen sich die Summen ausfinanzieren, die angesichts des Gehaltsniveaus für eine auskömmliche Altersrente nötig sind. Im Rahmen des von der Deutschen Unterstützungskasse entwickelten Tantiemenmodells sind Umwandlungen von Sonderzahlungen und Tantiemenansprüchen in eine bAV in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. Die Einzahlungen werden nicht wie bei einer Direktversicherung auf maximal vier Prozent der BBG der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckelt. Ist das Tantiemenmodell in einem Betrieb erst einmal eingerichtet, kann sich der Geschäftsführer zukünftig vor jeder Sonderzahlung entscheiden, ob und in welcher Höhe diese mit Hilfe der Entgeltumwandlung verwendet werden soll. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Besteuerung in die günstigere Rentenzeit verschoben wird.

„Ich beobachte jedoch mit Sorge, dass in den allermeisten Altersvorsorge-Vereinbarungen mit Geschäftsführern der Durchführungsweg Direktversicherung gewählt wird, obwohl damit nur ein geringer Teil der notwendigen Altersvorsorge für diese Personengruppe ausfinanziert werden kann“, sagt Christian Willms. Und weiter: „Immer noch hoffen viele Gesellschafter-Geschäftsführer darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können.“ Doch in den meisten Fällen wird die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt. „Zu einer zusätzlichen bAV kann man Geschäftsführern daher nur dringend raten“, sagt Willms und empfiehlt dieser Gehaltsgruppe das Tantiemenmodell ab einem Umwandlungsbetrag zwischen 10 000 und
15 000 Euro.

Eine Win-Win-Situation für Führungskräfte und Unternehmen

Der Tausch von Gehaltszahlungen gegen eine Betriebsrente hat nicht nur Vorteile für Führungskräfte, sondern auch für Unternehmen. Das Tantiemenmodell ist bilanzneutral. Die Aufwendungen des Arbeitgebers stellen in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung werden Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben.

Höchste Zufriedenheit der Vermittler mit der Deutschen Unterstützungskasse

Vermittler zeigten sich erst kürzlich im Rahmen der Studie „Asscompact Award betriebliche Altersversorgung 2015“ mit der Deutschen Unterstützungskasse am zufriedensten vor allen anderen Anbietern in diesem Durchführungsweg. Bei der Zufriedenheit wurden Leistungskriterien zu Unternehmensführung, Produktmanagement, Vertriebsunterstützung, Abwicklungsservice und Courtage abgefragt. 60 Prozent der befragten Vermittler beabsichtigen, die Zusammenarbeit mit der Deutschen Unterstützungskasse zu intensivieren. 70 Prozent würden das Unternehmen einem Kollegen weiterempfehlen.

 

Pressekontakt:
Claudia Kressel
Telefon: 040 / 64 53 83 12
E-Mail: info@kressel-communication.de


Über die Deutsche Unterstützungskasse e.V.:
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Sie wurde im Mai 2004 mit dem Ziel gegründet, als freie Unterstützungskasse am Markt für betriebliche Altersversorgung unabhängig von Versicherungsgesellschaften eine Abwicklungsplattform für das Unterstützungskassengeschäft anzubieten. Die vertrieblichen Aktivitäten der Deutschen Unterstützungskasse e.V. werden von der ConceptIF Pensions AG in Hamburg organisiert. Seit Mai 2014 ist die Deutsche Unterstützungskasse Fördermitglied der Deutschen Makler Akademie. In 2015 belegte die Deutsche Unterstützungskasse Platz eins bei der Gesamtzufriedenheit der Vermittler im Durchführungsweg Unterstützungskasse bei den "AssCompact Awards, betriebliche Altersversorgung 2015" und gehört damit zu den beliebtesten Anbietern aus Maklersicht.

Weitere Informationen über die Deutsche Unterstützungskasse finden Sie unter
www.deutsche-ukasse.de

 

 

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