Starkregenschäden – Versicherungen haben Lücken

Starkregenschäden – Versicherungen haben Lücken

09.06.2015

In den vergangenen Tagen traten in Teilen Süddeutschlands auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus Erfahrung hin. Finanzieller Schutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern.

In den vergangenen Tagen traten in Teilen Süddeutschlands auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI), aus Erfahrung hin. Finanzieller Schutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da“, warnt Jürgen Buck. Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf. Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.



Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle
GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH)
07131-91332-20

Jürgen Buck
GVI-Vorstand
Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann
07131-91332-12

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten
Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn;
T(0 71 31) 9 13 32-0
F(0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Internet: http://www.geldundverbraucher.de


Über uns:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.

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