Kleinanlegerschutzgesetz: Mögliche Deckungslücken in der VSH

Kleinanlegerschutzgesetz: Mögliche Deckungslücken in der VSH

10.06.2015

Am 12.06.2015 nimmt das Kleinanlegerschutzgesetz voraussichtlich die letzte Hürde. Der Bundesrat entscheidet dann über den Gesetzentwurf (BT-Drucksache 226/15). Der zuständige Finanzausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 29.05.2015 damit befasst und empfiehlt die Zustimmung. Insbesondere Vermittler von Direktinvestments müssen sich auf die neuen gewerberechtlichen Erfordernisse einstellen. Hierbei muss auch der Umfang der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung beachtet werden. Nach aktueller Fassung des Gesetzesentwurfes steht damit Fest:

Am 12.06.2015 nimmt das Kleinanlegerschutzgesetz voraussichtlich die letzte Hürde. Der Bundesrat entscheidet dann über den Gesetzentwurf (BT-Drucksache 226/15). Der zuständige Finanzausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 29.05.2015 damit befasst und empfiehlt die Zustimmung. Insbesondere Vermittler von Direktinvestments müssen sich auf die neuen gewerberechtlichen Erfordernisse einstellen. Hierbei muss auch der Umfang der Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung beachtet werden.

Nach aktueller Fassung des Gesetzesentwurfes steht damit Fest:

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Ass. jur. Marc Hinrichsen
Geschäftsführer


Telefon: 040 / 656954 - 0
Fax: 040 / 656954 - 54
E-Mail: m.hinrichsen@haftpflichtexperten.de

Internet: www.haftpflichtexperten.de


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