Haftpflichtversicherung: Beitragserhöhung bringt Sonderkündigungsrecht

Haftpflichtversicherung: Beitragserhöhung bringt Sonderkündigungsrecht

25.06.2015

Zum 1. Juli 2015 können Versicherer ihre Beiträge zur Haftpflichtversicherung bedingungsgemäß erhöhen. Dadurch entsteht ein Sonderkündigungsrecht  für den Versicherungsnehmer. Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH: „In diesem Fall lohnt sich für Unternehmer eine Prüfung der bestehenden Versicherungspolice und Konditionen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann erfahrungsgemäß zu Einsparungen von bis zu 80 Prozent im Jahr führen.“ Ob sich für einen Unternehmer anlässlich dieser Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht ergibt, können die Versicherungsexperten von Finanzchef24 auf Basis des bestehenden Vertrags prüfen (kostenfreie Telefonnummer: 0800 – 24 24 789).

Zum 1. Juli 2015 können Versicherer ihre Beiträge zur Haftpflichtversicherung bedingungsgemäß erhöhen. Dadurch entsteht ein Sonderkündigungsrecht  für den Versicherungsnehmer. Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH: „In diesem Fall lohnt sich für Unternehmer eine Prüfung der bestehenden Versicherungspolice und Konditionen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann erfahrungsgemäß zu Einsparungen von bis zu 80 Prozent im Jahr führen.“

Ob sich für einen Unternehmer anlässlich dieser Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht ergibt, können die Versicherungsexperten von Finanzchef24 auf Basis des bestehenden Vertrags prüfen (kostenfreie Telefonnummer: 0800 – 24 24 789). Außerdem lassen sich auf www.finanzchef24.de kostenlos Angebote von 22 Versicherern für über 800 Betriebsarten vergleichen.

Der Grund für die Beitragserhöhung ist ein Anstieg der von den Versicherern geleisteten Schadenzahlungen in der Haftpflichtversicherung von 5,4 Prozent von 2013 auf 2014. Dieser wird jährlich von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt. Nachdem im Jahr 2014 keine Beitragsanpassung stattfand, hat der Treuhänder eine Erhöhung von 5 Prozent der Beiträge festgesetzt.



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