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Dr. Klein gibt Tipps zum optimalen Haftpflichtschutz für Eigenheimbesitzer und Vermieter

18.05.2015

Wer eine Immobilie besitzt, ist für die Sicherheit auf seinem Grundstück sowie rund um das Haus verantwortlich. Kommt er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es ereignet sich ein Schaden, kann es teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb für Immobilieneigentümer unerlässlich. Aber welcher Schutz ist für wen der richtige? „Zu einem Unfall kann es schnell kommen: Ein Fußgänger bricht sich bei Glatteis vor dem Haus ein Bein, ein Besucher rutscht auf dem frisch gewienerten Küchenboden aus oder ein vom Sturm heruntergewehter Dachziegel trifft auf ein Auto – oder gar einen Menschen“, warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher beim Finanzdienstleister Dr. Klein & Co. AG. Schadenersatzansprüche aus solch einem Unfall können Geschädigte beim Immobilieneigentümer geltend machen. Doch gerade bei Personenschäden können die finanziellen Folgen enorm sein – umso wichtiger ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. „Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und solche, die vermieten, brauchen dabei unterschiedliche Absicherungen“, erklärt Gawarecki.

Wer eine Immobilie besitzt, ist für die Sicherheit auf seinem Grundstück sowie rund um das Haus verantwortlich. Kommt er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und es ereignet sich ein Schaden, kann es teuer werden. Eine Haftpflichtversicherung ist deshalb für Immobilieneigentümer unerlässlich. Aber welcher Schutz ist für wen der richtige?

„Zu einem Unfall kann es schnell kommen: Ein Fußgänger bricht sich bei Glatteis vor dem Haus ein Bein, ein Besucher rutscht auf dem frisch gewienerten Küchenboden aus oder ein vom Sturm heruntergewehter Dachziegel trifft auf ein Auto – oder gar einen Menschen“, warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher beim Finanzdienstleister Dr. Klein & Co. AG. Schadenersatzansprüche aus solch einem Unfall können Geschädigte beim Immobilieneigentümer geltend machen. Doch gerade bei Personenschäden können die finanziellen Folgen enorm sein – umso wichtiger ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. „Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und solche, die vermieten, brauchen dabei unterschiedliche Absicherungen“, erklärt Gawarecki.

Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, reicht eine private Haftpflichtversicherung aus. Sie prüft, ob der Anspruch des Geschädigten gerechtfertigt ist und übernimmt dann die Regulierung des Schadens und die Zahlung der Schadensersatzansprüche. Wichtig ist, beim Versicherungsabschluss eine ausreichend hohe Deckung zu vereinbaren, da der Hauseigentümer für Sach- und Personenschäden unbegrenzt haftet. Empfehlenswert ist deshalb eine Versicherungs-summe von mindestens fünf Millionen Euro.

Wer vermietet, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Für Haus- und Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie vermieten, greift dagegen die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie brauchen einen speziellen Haftpflichtschutz. Denn auch sie haften für Schäden mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb sollte jeder Vermieter – egal, ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt oder ob lediglich ein Grundstück verpachtet wird – eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. „Vorsicht übrigens auch, wenn eine Einliegerwohnung in einer sonst selbstgenutzten Immobilie vermietet wird,“ so Gawarecki. Da dieser Teil des Hauses dann nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, zahlen private Haftpflichtversicherungen hier nicht immer. Somit ist ein genauer Blick in die Versicherungs-bedingungen obligatorisch – oder eben eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die gleichen Aufgaben und Leistungen wie die private Haftpflichtversicherung, ist dabei aber speziell auf Vermieter abgestimmt. Trotzdem kann es sein, dass bestimmte Schadensfälle, wie beispielsweise Umweltschäden durch Öltanks, ausgeschlossen werden. Nicht nur hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen bzw. die Beratung durch einen Versicherungsspezialisten. Ebenso sollte wieder auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro geachtet werden.

Weitere Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung finden Sie auf http://www.drklein.de/privathaftpflicht.html.



Pressekontakt
Sven Westmattelmann
Manager Communications
Tel.: +49 (0) 30 / 42086 -1935
Mail: presse@drklein.de

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Hansestraße 14
23558 Lübeck
Internet: www.drklein.de

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Dr. Klein ist unabhängiger Anbieter von Finanzdienstleistungen für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein zu allen Fragen rund um ihre Finanzen die individuell passende Lösung. Über das Internet und in mehr als 200 Filialen beraten rund 650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge. Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger Finanzdienstleistungspartner der Wohnungswirtschaft, der Kommunen und von gewerblichen Immobilieninvestoren.

Dr. Klein unterstützt seine Institutionellen Kunden ganzheitlich mit kompetenter Beratung und maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die kundenorientierte Beratungskompetenz und die langjährigen, vertrauensvollen Beziehungen zu allen namhaften Kredit- und Versicherungsinstituten sichern den Dr. Klein Kunden stets den einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dafür wurde das Unternehmen u.a. von Springer-Fachmedien als „vorbildlicher Finanzvertrieb“ und von n-tv mit dem „Deutschen Fairnesspreis“ ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der Frankfurter Börse gelisteten internetbasierten Finanzdienstleisters Hypoport AG.


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