Ausschüttung von über 750.000 Euro - …

Ausschüttung von über 750.000 Euro - Provisionsgutschrift für Riester- und Rürup-Sparer

26.05.2015

Jetzt im Mai war es wieder soweit: Die Provisionsausschüttung für Riester- und Rürup-Sparer, die ihren Vertrag über AVL Finanzvermittlung abgeschlossen haben, hat stattgefunden. Über 10.000 Kunden konnten sich in diesem Jahr über die Ausschüttung der Abschlusskosten des Jahres 2014 freuen. „Ein netter Obolus, der dem Sparer neben dem Gehalt ausgezahlt wird“, kommentiert Uwe Lange, geschäftsführender Inhaber von AVL Finanzvermittlung. AVL Finanzvermittlung spricht für Kunden eine Maximal-Rabatt-Garantie aus – dies gilt auch für Riester- und Rürup-Verträge. So bekommt der Anleger alle Abschlussprovisionen, die AVL erhält, als Rabatt gut geschrieben. In den meisten Fällen werden dem Kunden so Abschlusskosten gar nicht erst berechnet. Ist dies doch der Fall, da der Anbieter keine andere Wahl lässt, so werden diese im Folgejahr der Einzahlung vollständig erstattet. Die Provisionsgutschrift steht dabei dem Anleger zur freien Verfügung. Er kann selbst entscheiden, ob er das Geld weiter investieren oder für andere Zwecke nutzen möchte. Unter Umständen ist die Provisionsgutschrift sogar steuerfrei.

Ausschüttung von über 750.000 Euro - Provisionsgutschrift für Riester- und Rürup-Sparer

Jetzt im Mai war es wieder soweit: Die Provisionsausschüttung für Riester- und Rürup-Sparer, die ihren Vertrag über AVL Finanzvermittlung abgeschlossen haben, hat stattgefunden. Über 10.000 Kunden konnten sich in diesem Jahr über die Ausschüttung der Abschlusskosten des Jahres 2014 freuen. „Ein netter Obolus, der dem Sparer neben dem Gehalt ausgezahlt wird“, kommentiert Uwe Lange, geschäftsführender Inhaber von AVL Finanzvermittlung
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AVL Finanzvermittlung spricht für Kunden eine Maximal-Rabatt-Garantie aus – dies gilt auch für Riester- und Rürup-Verträge. So bekommt der Anleger alle Abschlussprovisionen, die AVL erhält, als Rabatt gut geschrieben. In den meisten Fällen werden dem Kunden so Abschlusskosten gar nicht erst berechnet. Ist dies doch der Fall, da der Anbieter keine andere Wahl lässt, so werden diese im Folgejahr der Einzahlung vollständig erstattet. Die Provisionsgutschrift steht dabei dem Anleger zur freien Verfügung. Er kann selbst entscheiden, ob er das Geld weiter investieren oder für andere Zwecke nutzen möchte. Unter Umständen ist die Provisionsgutschrift sogar steuerfrei.

Details finden Sie HIER in der Presseinformation



Pressekontakt Unternehmen:
Johannes Meier
- Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 07151 / 604 59 30*
Telefax: 07151 / 604 59 399
E-Mail: presse@avl-investmentfonds.de

Webseite: www.avl-investmentfonds.de




AVL Finanzvermittlung e.K.
AVL Finanzvermittlung, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 40.000 Kunden als bundesweit führender unabhängiger Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 19.000 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Riester- und Basisrenten-Produkten sowie Lebens- und Rentenversicherungen auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf seine Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen und geschlossenen Fonds erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100% des Agios, sowie zusätzlich von bis zu 8,6% der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht. Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

AVL

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