LVRG-Umsetzung: Jetzt ist Partnerschaft gefordert

LVRG-Umsetzung: Jetzt ist Partnerschaft gefordert

22.04.2015

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) soll die Zukunftsfähigkeit der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses garantieren, ohne den für die Altersvorsorge sozialpolitisch bedeutsamen Berufsstand der Versicherungskaufleute unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Der BVK fordert in diesem Zusammenhang Solidarität zwischen der Versicherungswirtschaft und Versicherungsvermittlern, um die Lebensversicherung insgesamt zu stärken und die Folgen der Marktregulierung für alle Beteiligten kundengerecht zu gestalten. „Erfreulicherweise sind der GDV, der BVK und die anderen im Gemeinschaftsausschuss vertretenen Verbände einen wichtigen Schritt aufeinander zugegangen, wobei die Notwendigkeit des partnerschaftlichen Vorgehens als gemeinsame Prämisse für die Zukunft festgelegt wurde“, freut sich Michael H. Heinz, BVK-Präsident und zugleich stellvertretender Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Versicherungsaußendienst.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) soll die Zukunftsfähigkeit der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses garantieren, ohne den für die Altersvorsorge sozialpolitisch bedeutsamen Berufsstand der Versicherungskaufleute unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

Der BVK fordert in diesem Zusammenhang Solidarität zwischen der Versicherungswirtschaft und Versicherungsvermittlern, um die Lebensversicherung insgesamt zu stärken und die Folgen der Marktregulierung für alle Beteiligten kundengerecht zu gestalten.

„Erfreulicherweise sind der GDV, der BVK und die anderen im Gemeinschaftsausschuss vertretenen Verbände einen wichtigen Schritt aufeinander zugegangen, wobei die Notwendigkeit des partnerschaftlichen Vorgehens als gemeinsame Prämisse für die Zukunft festgelegt wurde“, freut sich Michael H. Heinz, BVK-Präsident und zugleich stellvertretender Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses Versicherungsaußendienst.

In ihrem gemeinsame Statement regen die Verbände des Gemeinschaftsausschusses Versicherungsaußendienst an, dass schnellstmöglich und partnerschaftlich Gespräche zwischen den Unternehmen und den Vermittlern zur Umsetzung des LVRG geführt und zügig zum Abschluss gebracht werden.

Die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung der Vermittlerbetriebe muss auch in Zukunft gesichert sein, um die hohe Beratungsqualität für die Kunden zu gewährleisten. Dies schließt nicht aus, auch über neue Vergütungsmodelle nachzudenken, die das Geschäftsmodell der Lebensversicherung nachhaltig sichern.



Pressekontakt:
Hans-Dieter Schäfer
- Pressesprecher -
Telefon: 0228 / 228 05 - 16
Fax: 0228 / 228 05 - 50
E-Mail: bvk@bvk.de


Unternehmen:
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Hauptgeschäftsführung
Kekuléstraße 12
53115 Bonn

Hauptstadtbüro
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin

Internet: www.bvk.de


Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

bvk

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