Klarstellung zur IGVM-Forderung nach Nettotarifen

Klarstellung zur IGVM-Forderung nach Nettotarifen

17.04.2015

Die aktuellen Veröffentlichungen zur IGVM-Forderung nach der flächendeckenden Einführung von Nettotarifen im KV- und LV-Bereich haben sehr unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Worin sieht die IGVM die teilweise sehr heftigen Ablehnungen begründet? Das hat u.E. wesentlich 3 Gründe: Missverständnisse: Wir fordern ausdrücklich KEINE Ablösung des bewährten Courtagemodells durch die Honorarvermittlung. Die vom Versicherer (VR) zu zahlende Courtage ist und bleibt die Leitvergütung. Wir fordern, dass zusätzlich zu den üblichen Tarifen mit einkalkulierter Courtage echte Nettotarife zur Verfügung gestellt werden (müssen). So können Makler und Kunde von Fall zu Fall entscheiden, ob die Vermittlungsvergütung des Versicherungsmaklers vom Kunden direkt oder über die in den Prämien einkalkulierten Courtagen vom Versicherer gezahlt wird.

Die aktuellen Veröffentlichungen zur IGVM-Forderung nach der flächendeckenden Einführung von Nettotarifen im KV- und LV-Bereich haben sehr unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen.

Worin sieht die IGVM die teilweise sehr heftigen Ablehnungen begründet?

Das hat u.E. wesentlich 3 Gründe:

Missverständnisse: Wir fordern ausdrücklich KEINE Ablösung des bewährten Courtagemodells durch die Honorarvermittlung. Die vom Versicherer (VR) zu zahlende Courtage ist und bleibt die Leitvergütung. Wir fordern, dass zusätzlich zu den üblichen Tarifen mit einkalkulierter Courtage echte Nettotarife zur Verfügung gestellt werden (müssen). So können Makler und Kunde von Fall zu Fall entscheiden, ob die Vermittlungsvergütung des Versicherungsmaklers vom Kunden direkt oder über die in den Prämien einkalkulierten Courtagen vom Versicherer gezahlt wird.

Die vollständige Pressemeldung finden Sie HIER



Pressekontakt:
Wilfried  E.  Simon
Brückenstraße  22
57647 Nistertal

Telefon: 02661 / 94 95 - 81
Fax: 02661 / 94 95 - 82
E-Mail:  wilfried.simon@igvm.de

Internet: www.IGVM.de

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