Bestands(ver)kauf: Das böse Erwachen beim Schadenersatzanspruch …

Bestands(ver)kauf: Das böse Erwachen beim Schadenersatzanspruch eines Kunden.

23.04.2015

Wer heute den Bestand eines anderen Vermittlers kauft, kann davon ausgehen, dass zumindest Beratungs- und Betreuungsfehler des Bestandsverkäufers, die nach dem 22.05.2007 begangen wurden, versichert sind. Denn an diesem Tag begann die Versicherungspflicht für gewerbetreibende Versicherungsvermittler. Bekanntlich zählt in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Verstoß und nicht, wie beispielsweise in der privaten Haftpflichtversicherung, das Schadenereignis als Versicherungsfall. Liegt also der Verstoßzeitpunkt vor dem 22.05.2007 und hatte der Vermittler vor Einführung der Versicherungspflicht keine VSH, besteht für einen heute angemeldeten Schadenersatzanspruch kein Versicherungsschutz. Besonders für denjenigen Vermittler, der seine Tätigkeit als natürliche Person ausgeübt hat, kann dies nachträglich zu existenzbedrohenden Forderungen führen. Soweit zum Bestandsverkäufer.

SdV warnt vor eventuellen Deckungslücken in der VSH beider Vertragspartner

Wer heute den Bestand eines anderen Vermittlers kauft, kann davon ausgehen, dass zumindest Beratungs- und Betreuungsfehler des Bestandsverkäufers, die nach dem 22.05.2007 begangen wurden, versichert sind. Denn an diesem Tag begann die Versicherungspflicht für gewerbetreibende Versicherungsvermittler.

Bekanntlich zählt in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Verstoß und nicht, wie beispielsweise in der privaten Haftpflichtversicherung, das Schadenereignis als Versicherungsfall. Liegt also der Verstoßzeitpunkt vor dem 22.05.2007 und hatte der Vermittler vor Einführung der Versicherungspflicht keine VSH, besteht für einen heute angemeldeten Schadenersatzanspruch kein Versicherungsschutz. Besonders für denjenigen Vermittler, der seine Tätigkeit als natürliche Person ausgeübt hat, kann dies nachträglich zu existenzbedrohenden Forderungen führen. Soweit zum Bestandsverkäufer.

Nicht selten übernimmt der Bestandskäufer indes den Bestand mit allen Rechten und Pflichten. Das kann zum Bumerang werden, denn: eine Haftung aus Vertrag ist nie Gegenstand der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung! Versichert ist stets die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts. So schleppt sich der Bestandskäufer existenzbedrohende Risiken mit dem übernommenen Bestand ein.

Eine kostengünstige Lösung kann ein rückwirkender VSH-Schutz des Bestandsverkäufers sein. Der SdV hat für speziell für Vermittler, die ihre Tätigkeit einstellen, die VSH-Ruhestandspolice entwickelt.

Dabei können wahlweise die folgenden Zeiträume versichert werden:
  • 10 Jahre (von 1997 bis 2007): 450 EUR netto (Einmalprämie)
  • 20 Jahre (von 1987 bis 2007): 650 EUR netto (Einmalprämie)
  • 30 Jahre (von 1977 bis 2007): 750 EUR netto (Einmalprämie)

Die einmaligen Nettoprämien verstehen sich zuzüglich der Versicherungssteuer und der jährlichen Mitgliedschaftsgebühr im SdV in Höhe von 38 EUR jährlich. Versichert gilt dabei die Tätigkeit als Versicherungsvermittler mit einer Abschreibedeckungssumme von 500.000 EUR.



Pressekontakt:
SdV Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen
und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)
Sonnenstraße 22
80331 München

Telefon: 0800 - 73 88 748
Fax: 0800 - 73 83 291
E-Mail: info@sdv-online.de

Internet: www.sdv-online.de


Über den SdV:
Mit über 4.000 Mitgliedern zuzüglich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählt der SdV (www.sdv-online.de) zu den größten Berufsverbänden unabhängiger Vermittler und ist bundesweit tätig. Ein Schwerpunkt liegt neben der Interessenvertretung des Berufsstandes auf der Unterstützung bei der Erfüllung der verschiedenen gesetzlichen Anforderungen, die für unabhängige Vermittler von Versicherungen und Finanzanlagen bestehen.


sdv

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