Verbraucherfrage der Woche - Gut beraten …

Verbraucherfrage der Woche - Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

05.03.2015

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung: Der Anspruch auf einen gebuchten Flug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihr Ticket verlieren, es zu spät oder gar nicht erhalten. Denn: Das Ticket gilt lediglich als Nachweis, dass ein Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft besteht. Bereits bei einer erfolgreichen Buchung werden Sie auf die Passagierliste gesetzt – und dann haben Sie auch das Recht, mitzufliegen.

Diese Woche: Verlorenes Flugticket

Melanie G. aus Grafrath:
Ich habe mein Flugticket verloren. Was soll ich jetzt tun? Fällt mein Urlaub etwa ins Wasser?

Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:

Der Anspruch auf einen gebuchten Flug bleibt auch dann bestehen, wenn Sie Ihr Ticket verlieren, es zu spät oder gar nicht erhalten. Denn: Das Ticket gilt lediglich als Nachweis, dass ein Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft besteht. Bereits bei einer erfolgreichen Buchung werden Sie auf die Passagierliste gesetzt – und dann haben Sie auch das Recht, mitzufliegen. Haben Sie einen Charterflug mit Hotel gebucht, wenden Sie sich am Flughafen an den Schalter des Veranstalters. Bei einer Online-Buchung können Sie mit der Bestätigung, die Sie erhalten haben, gleich direkt beim jeweiligen Airline-Schalter ein Ersatzticket anfordern. Bei einer elektronischen Bordkarte auf dem Handy gilt: Ist Ihr Akku leer oder haben Sie Ihr Handy vergessen, können Sie sich die Bordkarte bis spätestens 30 Minuten vor Abflug an einem Check-in-Automaten, dem Gepäckaufgabe- oder Check-in-Schalter ausdrucken lassen.



Weitere Informationen:
ERV (Europäische Reiseversicherung AG)   
Media Relations   
Sabine Muth   
Tel 089 4166-1553     
Fax 089 4166-2553   
sabine.muth@erv.de

HARTZKOM
Dr. Sabine Gladkov
Anglerstraße 11
80339 München
Tel 089 998 461-0
Fax 089 998 461-20
erv@hartzkom.de

Über die Europäische Reiseversicherung
Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden. Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.erv.de

ERV

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
InterRisk - DKM

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
Kundenzeitung

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.