Pressemitteilung in Sachen R+V - 2. …

Pressemitteilung in Sachen R+V - 2. offener Brief der IGVM an Vorstand Dr. Norbert Rolling

02.03.2015

R+V - Dr. Rollinger ruderte mit seiner Mannschaft nach dem missglückten Versuch, Versicherungsmakler auf den GDV-Datenschutzkodex „Code of Coduct“ zu verpflichten, zwar zurück, aber mit falscher Taktzahl! Wenn der Steuermann eines Ruderbootes einen falschen Takt vorgibt, fährt es Schlangenlinie. Die R+V hatte dem Versicherungsmakler, Matthias Helberg, die einmal erteilte Courtagezusage fristlos widerrufen, nach dem dieser sich weigerte, den Code of Conduct des GDV für sein Unternehmen verbindlich anzuerkennen und dem Nachtrag zur Courtagezusage deshalb widersprach. In der Fachpresse geriet die R+V daraufhin in raues Fahrwasser. Kolleginnen und Kollegen von Helberg zeigten sich entsetzt darüber, wie sich der aus Luxemburg stammende promovierte Jurist hier outete. Dabei ist er nicht etwa ein Branchenneuling, dem man so einen Fehltritt mit viel Wohlwollen vielleicht noch so eben verzeihen könnte. Sein Karriereweg führte ihn in der Versicherungsbranche über die AXA, DBV und GENERALI zur R+V, wo er seit 2009 den Kompositbereich im Vorstand verantwortet.

R+V - Dr. Rollinger ruderte mit seiner Mannschaft nach dem missglückten Versuch, Versicherungsmakler auf den GDV-Datenschutzkodex „Code of Coduct“ zu verpflichten, zwar zurück, aber mit falscher Taktzahl!

Wenn der Steuermann eines Ruderbootes einen falschen Takt vorgibt, fährt es Schlangenlinie. Die R+V hatte dem Versicherungsmakler, Matthias Helberg, die einmal erteilte Courtagezusage fristlos widerrufen, nach dem dieser sich weigerte, den Code of Conduct des GDV für sein Unternehmen verbindlich anzuerkennen und dem Nachtrag zur Courtagezusage deshalb widersprach. In der Fachpresse geriet die R+V daraufhin in raues Fahrwasser. Kolleginnen und Kollegen von Helberg zeigten sich entsetzt darüber, wie sich der aus Luxemburg stammende promovierte Jurist hier outete. Dabei ist er nicht etwa ein Branchenneuling, dem man so einen Fehltritt mit viel Wohlwollen vielleicht noch so eben verzeihen könnte. Sein Karriereweg führte ihn in der Versicherungsbranche über die AXA, DBV und GENERALI zur R+V, wo er seit 2009 den Kompositbereich im Vorstand verantwortet.

Neben dem fristlosen Widerruf der Courtagezusage, soll der Versicherungsmakler, IGVM-Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender des Berufsverbandes auch alle bestehenden Versicherungsverträge bis zum 31.12.2015 zu einem anderen Versicherer umdecken. Danach erhalte er jedenfalls keine Courtage mehr, obwohl ihm dies in der Zusage ausdrücklich zugestanden wurde. Die R+V werde die Verträge in den Direktbestand übertragen oder kündigen, so die erste Ankündigung im Widerrufsschreiben. „Rechtsbewusste Versicherungsmakler sind bei der R+V offensichtlich nicht erwünscht“ resümiert Helberg. „Das dies aber auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden soll, ist an Arroganz kaum noch zu überbieten. Versicherer, die so verfahren, zeigen deutlich, dass der GDV-Vertriebskodex, dem die R+V beitrat, nichts als eine leere Worthülse angesehen werden darf. Die freiwillige Selbstverpflichtung auf das Wohl der Versicherten darin wird so zur Farce“.

„Das war doch alles nicht so gemeint“, entgegnete Dr. Rollinger. Es habe sich doch um eine (unverbindliche) Empfehlung an die Adresse der Versicherungsmakler gehandelt, so zu verfahren; denn „Versicherungsmakler könnten ja schließlich gar nicht auf den Code of Conduct verpflichtet werden“, verkündete der Vertriebschef in seinem Erwiderungsschreiben an die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (IGVM), denn der gelte ja nur für Versicherer. Aus dem berufenen Munde eines Volljuristen kann dies nicht wirklich überzeugen.

Michael Otto, 2. stv. Vorsitzender der IGVM, hatte der R+V mit dieser Aktion in seinem 1. Offenen Brief einen äußerst schlechten Stil vorgehalten. Dr. Rollinger weiter in seinem wenig überzeugenden Versuch, das Verhalten seiner Gesellschaft in der inzwischen aufgerüttelten Öffentlichkeit doch noch irgendwie zu rechtfertigen. „Der Widerruf der Courtagezusage von Versicherungsmakler Helberg stehe in keinem Zusammenhang mit dessen Widerspruch. Er sei vielmehr einer hohen Schadenquote geschuldet“, verkündete Dr. Rollinger. Doch wie die sich berechnen soll, hütet die R+V als ihr Geschäftsgeheimnis. Jedenfalls verweigerte sie Helberg diese auf dessen Anforderung nach Offenlegung die Berechnungsgrundlagen (als Renta oder Deckungsbeitragsrechnung bezeichnet).

„Das ist für Versicherungsmakler/innen, die mit der R+V zusammen arbeiten und ihren Kunden deren Versicherungsprodukte empfehlen, ein unzumutbarer Zustand“, stellt Michael Otto nachdenklich fest. „Das betroffene Versicherungskunden, die durch ein solches Verhalten der R+V Versicherungsmakler/innen haftbar machen könnten, wenn sie irreparable Nachteile durch so eine Vertragskündigung erlitten, ist zumindest nicht auszuschließen“, so Otto.

Klärungsbedarf mahnt Otto nun in seinem 2. Offenen Brief für die IGVM an Dr. Norbert Rollinger an. Denn bisher unbeantwortet blieb insbesondere die Frage der Kündigung bestehender Versicherungsverträge oder deren Überführung in den Direktbestand der R+V.

Die IGVM e.V. hofft nun endlich auf eine verbindliche und neues Vertrauen schaffende Antwort des R+V-Vorstandes bezüglich der Zukunft der betroffenen Versicherungsverträge, sowie auf Transparenz bezüglich der Beendigung der Courtagevereinbarung mit Versicherungsmakler Helberg. Denn wer so verfährt, wie die R+V im Fall Helberg, muss sich von Versicherungsmakler/innen fragen lassen, ob eine künftige Zusammenarbeit noch auf vertrauenswürdigen Fundamenten steht. Dem Vernehmen nach in sozialen Netzwerken, sind davon die meisten Versicherungsmakler/innen nicht mehr überzeugt. „Heute der - morgen vielleicht ich und meine Kunden!“ Es geht ein Gespenst namens Unsicherheit unter den Versicherungsmakler/innen um.

Den 2. offenen Brief können Sie hier herunterladen.
Zum ersten offenen Brief von IGVM-Vorstand Michael Otto
erste Antwort von Dr. Rollinger.



Pressekontakt:
Wilfried  E.  Simon
Brückenstraße  22
57647 Nistertal

Telefon: 02661 / 94 95 - 81
Fax: 02661 / 94 95 - 82
E-Mail:  wilfried.simon@igvm.de

Internet: www.IGVM.de

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