Germanwings-Flug 4U9525: Hotline ist eingerichtet
Die Allianz Deutschland hat seit 26. März 2015 eine Hotline aktiviert, bei der Angehörige der Passagiere von Germanwings-Flug 4U9525 bzw. auskunftsberechtigte Personen anrufen können. Sie finden bei der Hotline Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Leistungen aus der Lebens-, Sach- und Krankenversicherung im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz. Unter der Telefonnummer 0800.4720104 stehen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung bereit, um die Betroffenen umfassend zu unterstützen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und allen inländischen Mobilfunknetzen erreichbar. Betroffene können sich darauf verlassen, dass ihnen die Allianz schnell und unbürokratisch zur Seite stehen wird. Selbstverständlich werden dabei auch andere Dokumente für den Todesnachweis anerkannt als die sonst grundsätzlich erforderliche Sterbeurkunde. Dies kann zum Beispiel eine Bestätigung der Fluggesellschaft oder Reisegesellschaft hinsichtlich der Flugteilnahme sein oder offizielle Mitteilungen von Behörden mit entsprechendem Inhalt.
· Schnelle, unbürokratische Hilfe und Auskünfte· Kostenfreie Rufnummer
· Hotline erreichbar Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr
Die Allianz Deutschland hat seit 26. März 2015 eine Hotline aktiviert, bei der Angehörige der Passagiere von Germanwings-Flug 4U9525 bzw. auskunftsberechtigte Personen anrufen können. Sie finden bei der Hotline Ansprechpartner für alle Fragen bezüglich Leistungen aus der Lebens-, Sach- und Krankenversicherung im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz.
Unter der Telefonnummer 0800.4720104 stehen Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung bereit, um die Betroffenen umfassend zu unterstützen. Die Hotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und allen inländischen Mobilfunknetzen erreichbar.
Betroffene können sich darauf verlassen, dass ihnen die Allianz schnell und unbürokratisch zur Seite stehen wird. Selbstverständlich werden dabei auch andere Dokumente für den Todesnachweis anerkannt als die sonst grundsätzlich erforderliche Sterbeurkunde. Dies kann zum Beispiel eine Bestätigung der Fluggesellschaft oder Reisegesellschaft hinsichtlich der Flugteilnahme sein oder offizielle Mitteilungen von Behörden mit entsprechendem Inhalt.
Dass der Co-Pilot die Germanwings-Maschine wahrscheinlich absichtlich abstürzen ließ, hat im Übrigen keine Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen bei Verträgen der Lebens-, Sach- und Krankenversicherung der Allianz Deutschland.
Allianz Deutschland AG
Unternehmenskommunikation,
Mario Ghiai
Telefon 089.3800-12942
E-Mail: mario.ghiai@allianz.de