Erster Extremkostenbericht liegt vor – Wichtige Impulse zur Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erstmalig für das Jahr 2015 einen Extremkostenbericht veröffentlicht. Damit wurde die mit dem Beitragsschuldengesetz in 2013 eingeführte Vorgabe des Gesetzgebers gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz umgesetzt. Der ab jetzt jährlich vom InEK publizierte Bericht soll systematisch prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen konfrontiert werden. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben gemeinsam mit dem InEK methodische Kriterien entwickelt, nach denen für jede Fallpauschale nach einem festen Regelwerk diese Fälle identifiziert werden können.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erstmalig für das Jahr 2015 einen Extremkostenbericht veröffentlicht. Damit wurde die mit dem Beitragsschuldengesetz in 2013 eingeführte Vorgabe des Gesetzgebers gemäß § 17b Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz umgesetzt. Der ab jetzt jährlich vom InEK publizierte Bericht soll systematisch prüfen, ob und wenn ja, in welchem Umfang Krankenhäuser mit extrem hohen bzw. mit extrem niedrigen Kosten im Vergleich zu den erzielten Erlösen konfrontiert werden. Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben gemeinsam mit dem InEK methodische Kriterien entwickelt, nach denen für jede Fallpauschale nach einem festen Regelwerk diese Fälle identifiziert werden können.Den vollständigen Text der Pressemitteilung finden Sie HIER
Pressekontakt:
Deutsche Krankenhausgesellschaft
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Tel.: 030 39801-1021
GKV-Spitzenverband
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Private Krankenversicherung
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Tel.: 030 204589-44