Zulieferer kämpfen mit neuer Gefahr nach …

Zulieferer kämpfen mit neuer Gefahr nach Firmenpleiten

18.02.2015

Eine Pleite wird jetzt für Zulieferer des insolventen Unternehmens zu einem existenzbedrohenden Problem: Der Insolvenzverwalter kann das Geld, das die Zulieferer vom insolventen Unternehmen für ihre Leistungen überwiesen bekommen haben, zurückfordern – in voller Höhe und bis zu zehn Jahre nach Rechnungsstellung. Das ist das Ergebnis einer neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Viele Zulieferer insolventer Unternehmen wissen nichts über das Damoklesschwert, das über ihnen schwebt – bis der Insolvenzverwalter sie anschreibt“, sagt Kai Engelsberg, Experte für Insolvenzrecht beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions.

Versicherungsmakler Aon Risk Solutions warnt vor Insolvenzanfechtungen

Eine Pleite wird jetzt für Zulieferer des insolventen Unternehmens zu einem existenzbedrohenden Problem: Der Insolvenzverwalter kann das Geld, das die Zulieferer vom insolventen Unternehmen für ihre Leistungen überwiesen bekommen haben, zurückfordern – in voller Höhe und bis zu zehn Jahre nach Rechnungsstellung. Das ist das Ergebnis einer neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Viele Zulieferer insolventer Unternehmen wissen nichts über das Damoklesschwert, das über ihnen schwebt – bis der Insolvenzverwalter sie anschreibt“, sagt Kai Engelsberg, Experte für Insolvenzrecht beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions.


Insolvenzanfechtung heißt das Wort, das vielen Zulieferern von Pleiteunternehmen die Schweißperlen auf die Stirn treibt. Denn ein Insolvenzverwalter darf jetzt Zahlungen zurückfordern, die das insolvente Unternehmen weit vor der Insolvenz an seine Zulieferer getätigt hat: Alle Zahlungen des insolventen Unternehmens der vergangenen zehn Jahre können angefochten werden. Hinzu kommen die Zinsen auf diese Beträge, die seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Und von diesem Recht machen Insolvenzverwalter intensiv Gebrauch. „Rund zwei Drittel aller deutschen Unternehmen erhalten jedes Jahr ein entsprechendes Schreiben eines Insolvenzverwalters. Bei fast 40 Prozent der angeschriebenen Unternehmen beträgt die Anfechtungssumme über 100.000 Euro“, sagt Aon-Experte Engelsberg.

Belangt werden können alle Unternehmen, die von der finanziellen Notlage der insolventen Firma wussten. Dabei gelten Änderungen der vertraglich festgelegten Zahlungsbedingungen sowie Bitten um Ratenzahlung und Stundung bereits als Indiz für Zahlungsunfähigkeit. Das Problem: In der Regel kommen Unternehmen den Bitten ihres Kunden um Ratenzahlung oder Stundung nach, um ihnen in Krisensituationen beizustehen und sie zu halten. Doch jetzt laufen sie Gefahr, damit in die Anfechtungsfalle zu tappen.

Viele Möglichkeiten für Unternehmen sich im Vorfeld einer Insolvenz so zu verhalten, dass das Anfechtungsrisiko weitestgehend ausgeschlossen ist, gibt es nicht. „Aon bietet daher jetzt eine spezielle Versicherungslösung an, die das Risiko der Insolvenzanfechtung auffängt. Versichert sind alle Insolvenzen, die während einer Vertragslaufzeit mit einem Kunden entstehen, und Insolvenzen, die bereits eröffnet aber noch nicht angefochten sind“, so Experte Engelsberg.



Pressekontakt:
Volker Bitzer
- Corporate PR Manager -
Telefon: 040 / 36 05 34 89
E-Mail: volker.bitzer@aon.de


Unternehmen:
Aon Holding Deutschland GmbH
Caffamacherreihe 16
20355 Hamburg

Internet: www.aon.de/presse


Über Aon
Aon ist der führende globale Dienstleister für Risikomanagement sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler und Berater für Human Resources. Weltweit arbeiten für Aon mehr als 66.000 Mitarbeiter in über 120 Ländern. In Deutschland sind rund 1.700 Mitarbeiter an acht Standorten für das Unternehmen tätig. Die Deutschlandzentrale ist in Hamburg. Weitere Information über Aon gibt es unter www.aon.com. Mehr über Aon in Deutschland erfahren Sie unter www.aon.de. Unter www.aon.com/manutd können Sie sich über die globale Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United informieren.


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