Reiseversicherungen - Worauf es im Schadenfall …

Anzeige
Michaelis - Fachtagung 2025

Reiseversicherungen - Worauf es im Schadenfall ankommt

17.02.2015

Wer mit einer Reiseversicherung in den Urlaub fährt, sollte wissen, worauf es im Schadenfall ankommt. Denn für Versicherte ist es nicht immer einfach, ihr Geld zurück zu bekommen, wie ein Fall in der März-Ausgabe zeigt. Finanztest gibt Ratschläge für den Notfall.

Wer mit einer Reiseversicherung in den Urlaub fährt, sollte wissen, worauf es im Schadenfall ankommt. Denn für Versicherte ist es nicht immer einfach, ihr Geld zurück zu bekommen, wie ein Fall in der März-Ausgabe zeigt. Finanztest gibt Ratschläge für den Notfall.

Sehr gute Auslandsreise-Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für einen Rücktransport nicht nur, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch, wenn er für die Genesung sinnvoll ist. Um die Leistungen auch zu bekommen, muss einiges beachtet werden.

Im Schadenfall sollte man zum Beispiel so schnell wie möglich den Versicherer kontaktieren: Wer sich nicht abspricht, bleibt leicht auf den Kosten sitzen. Und wer im Urlaub Arztkosten vorschießen muss, sollte alle Belege aufheben und darauf achten, dass Name, Diagnose, Therapie, Behandlungszeitraum und Medikamente auf allen Rechnungen stehen.

Für die Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung gilt: Bei Absage der Reise wegen Krankheit am besten ein Attest vom Arzt einholen.

Der ausführliche Bericht erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18.02.2015 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/reiseversicherung abrufbar.



Pressekontakt:
Stiftung Warentest
- Pressestelle -
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin

Telefon: 030 / 2631 - 2345
Fax: 030 / 2631 - 2429
E-Mail: presse@stiftung-warentest.de

Internet: www.test.de/presse


logo_sw

Kommentare


 

Kommentar hinzufügen

Mit der Veröffentlichung des Kommentars mit meiner E-Mail-Adresse bin ich einverstanden.
Summe: +

Anzeige
InterRisk - Wintersport

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
MMM München 2025
Anzeige
Hans John Vermittlerfortbildung 2025

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.