maxpool GmbH erwirkt Hinweisbeschluss gegen Central …

maxpool GmbH erwirkt Hinweisbeschluss gegen Central Krankenversicherung

11.02.2015

Laut einem aktuellen Hinweisbeschluss des Kölner Landgerichtes vom 20. Januar 2015 muss die Central Krankenversicherung höchstwahrscheinlich weiterhin Bestandscourtage an maxpool und seine angebundenen Partner ausbezahlen. Ein entsprechendes Klageverfahren hatte maxpool in 2014 zusammen mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis eingeleitet nachdem der Kölner Versicherer 2013 zahlreiche Courtagezusagen aufkündigte und im Rahmen dessen die Zahlung der Bestandscourtagezusage auch an maxpool einstellte. Basis dafür war ein fragwürdiger Vertragspassus, dessen Wirksamkeit jetzt zur Entscheidung steht.

Laut einem aktuellen Hinweisbeschluss des Kölner Landgerichtes vom 20. Januar 2015 muss die Central Krankenversicherung höchstwahrscheinlich weiterhin Bestandscourtage an maxpool und seine angebundenen Partner ausbezahlen. Ein entsprechendes Klageverfahren hatte maxpool in 2014 zusammen mit Rechtsanwalt Stephan Michaelis eingeleitet nachdem der Kölner Versicherer 2013 zahlreiche Courtagezusagen aufkündigte und im Rahmen dessen die Zahlung der Bestandscourtagezusage auch an maxpool einstellte. Basis dafür war ein fragwürdiger Vertragspassus, dessen Wirksamkeit jetzt zur Entscheidung steht.

„Der Hinweisbeschluss ist zwar noch kein endgültiges Urteil“, so Yvonne Czernetzki, Syndikusanwältin bei maxpool „Jedoch hat das Gericht in aller Ausführlichkeit begründet, warum der Anspruch auf Bestandscourtage unabhängig von dem Bestehen der Courtagezusage weiterhin besteht.“ Demnach hat die seitens der Central ausgesprochene Kündigung keinen Einfluss auf die Vergütung an den Makler. Der rechtliche Anspruch auf die  Zahlung von Courtage begründet sich allein mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen und bedarf daher nicht zwangsläufig einer gültigen Courtagezusage. „Diese Ausführungen werden auf jeden Fall Bestandteil der Urteilsverkündung, wenn die Central nicht bereits vorher einlenkt“, da ist sich die maxpool Anwältin mit Stephan Michaelis einig.  
Ein bisher außergerichtlich erfolgtes Angebot hat maxpool abgelehnt. In dem vorliegenden Vergleich hatte die Central zwischenzeitlich offene Forderungen nur unzureichend berücksichtigt. „Die Tatsache, dass die Central hier gezielt Bestandscourtage zurückhält und das auf äußerst fragwürdige und marktunübliche Weise, werden wir keinesfalls kampflos hinnehmen oder über ein Einigungsverfahren akzeptieren. Stattdessen werden wir alles dafür tun, die Interessen unserer angebundenen Partner uneingeschränkt durchzusetzen.“, sagt maxpool-Geschäftsführer Oliver Drewes „Als Interessenvertreter unserer Partner sehen wir es als unsere ureigene Aufgabe, solch einem Vorgehen ein für alle Mal Einhalt zu gebieten und damit die Position unserer Makler zu stärken.“



Pressekontakt:
Nina Kehrle
Telefon: 040 / 29 99 40 - 436
Fax: 040 / 29 99 40 - 630
E-Mail: presse@maxpool.de


Unternehmen:
maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg

Internet: www.maxpool.de


Über maxpool
maxpool zählt mit mehr als 5.000 kooperierenden Maklern zu den größten unabhängigen Maklerpools in Deutschland. Neben Produkten von über 100 namhaften Gesellschaften bietet die 1994 gegründete Servicegesellschaft für Finanzdienstleister erstklassige eigene Deckungskonzepte im Versicherungsbereich an. maxpool übernimmt für seine Partner den kompletten Abwicklungsservice im täglichen Geschäft, trägt in Teilen die Produktauswahlhaftung für seine Partner und bietet einen objektiven und unabhängigen Leistungsservice für den Schadenfall.


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