Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?

Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?

12.01.2015

Sturmtief Felix hat über das Wochenende für viele Zugausfälle und Unfälle gesorgt. Und die Winterstürme sollen noch bis zur Wochenmitte andauern. Spitzenböen von über 100 km/h sorgten für schwere Sturmschäden auch an Häusern, Fahrzeuge wurden durch abgerissene Äste und umgestürzte Bäume beschädigt. Die Höhe der Sturmschäden konnte von den Versicherungen noch nicht beziffert werden. Doch welche Versicherung zahlt überhaupt Sturmschäden. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt wichtige Tipps.

Sturmtief Felix hat über das Wochenende für viele Zugausfälle und Unfälle gesorgt. Und die Winterstürme sollen noch bis zur Wochenmitte andauern. Spitzenböen von über 100 km/h sorgten für schwere Sturmschäden auch an Häusern, Fahrzeuge wurden durch abgerissene Äste und umgestürzte Bäume beschädigt. Die Höhe der Sturmschäden konnte von den Versicherungen noch nicht beziffert werden.

Doch welche Versicherung zahlt überhaupt Sturmschäden. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt wichtige Tipps.

Eine häufige Frage, die die Experten der GVI regelmäßig nach einem Unwetter beantworten müssen ist, welche Versicherungen die Regulierung der Sturmschäden übernimmt. Die Gebäude- und Hausratversicherung übernimmt Sturmschäden, z. B. bei Schäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Hausratversicherung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

Wichtig für den Versicherungsschutz bei Sturmschäden ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie den Versicherungen vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Jürgen Buck.

Viele Hausbesitzer sind überrascht, dass ihre Versicherungen keine Absicherung bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen übernehmen. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Sturmschäden und Versicherung“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



Pressekontakt:
Siegfried Karle
- GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH) -
Telefon: 07131 / 91332 - 20

Jürgen Buck
- GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann -
Telefon: 07131 / 91332 - 12


Unternehmen:
GELD UND VERBRAUCHER
Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn

Telefon: 07131 / 91332 - 0
Fax: 07131 / 91332 - 119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de

Internet: http://www.geldundverbraucher.de


Über die GVI:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.

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