Offener Brief an den Vorstand der …

Offener Brief an den Vorstand der R+V Versicherungen

26.01.2015

Die R+V trägt Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsmaklern auf dem Rücken der Kunden aus. Dies teilt die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (IGVM) heute mit. Hintergrund: die R+V hatte dem IGVM-Mitglied, Versicherungsmakler Matthias Helberg, Osnabrück, in einem Nachtrag zur Courtagezusage auf den vom GDV herausgegebenen Datenschutz-Codex “Code of Conduct” verpflichten wollen. Darin verlangt die R+V von Helberg, dass dieser sich verpflichtet, bei Beginn der Zusammenarbeit von seinen Kunden eine Vollmacht erteilen zu lassen. Dem widersprach Helberg mit der Begründung, dass dies einen unrechtmäßigen und damit unzulässigen Eingriff in seinen eingerichteten Gewerbebetrieb darstelle. Welche Vereinbarungen getroffen würden, sei ganz alleine die Entscheidung von ihm und seinen Mandanten. Selbstverständlich beachte er die gesetzlichen Vorschriften, dies bedürfe keiner Vorgabe durch die R+V, weil alles gesetzlich geregelt sei. Weil man offenbar Widersprüche von unabhängigen Versicherungsmaklern in R+V-Konzern nicht duldet,  widerrief sie die Courtagezusage fristlos.

Die R+V trägt Meinungsverschiedenheiten mit Versicherungsmaklern auf dem Rücken der Kunden aus. Dies teilt die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (IGVM) heute mit. Hintergrund: die R+V hatte dem IGVM-Mitglied, Versicherungsmakler Matthias Helberg, Osnabrück, in einem Nachtrag zur Courtagezusage auf den vom GDV herausgegebenen Datenschutz-Codex “Code of Conduct” verpflichten wollen. Darin verlangt die R+V von Helberg, dass dieser sich verpflichtet, bei Beginn der Zusammenarbeit von seinen Kunden eine Vollmacht erteilen zu lassen. Dem widersprach Helberg mit der Begründung, dass dies einen unrechtmäßigen und damit unzulässigen Eingriff in seinen eingerichteten Gewerbebetrieb darstelle. Welche Vereinbarungen getroffen würden, sei ganz alleine die Entscheidung von ihm und seinen Mandanten. Selbstverständlich beachte er die gesetzlichen Vorschriften, dies bedürfe keiner Vorgabe durch die R+V, weil alles gesetzlich geregelt sei. Weil man offenbar Widersprüche von unabhängigen Versicherungsmaklern in R+V-Konzern nicht duldet,  widerrief sie die Courtagezusage fristlos.

Helberg wurde aufgefordert, bis zum 31.12.2015 alle bei der R+V bestehenden Versicherungsverträge umzudecken. Anderenfalls werde man die Verträge in Direktbestand übernehmen und kündigen, bzw. keine Courtagen mehr vergüten. “Hier werden Probleme zwischen Versicherer und Versicherungsmakler auf dem Rücken der Kunden ausgetragen. Abgesehen davon, dass dies nach unserer Auffassung an Arroganz kaum mehr zu überbieten ist, stellt ein solches Verhalten einen Verstoß gegen den GDV-Verhaltenskodex “Vertrieb” dar, so Dipl.-Betriebswirt (FH), Michael Otto, 2. stv. Vorsitzender der IGVM. “Darin hat sich die R+V verpflichtet, das Kundenwohl in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen”. Das der von der IGVM mehrfach scharf kritisierte GDV-Verhaltenskodex “Vertrieb” das Papier nicht wert ist, worauf er geschrieben steht, zeigen solche Verhaltensweisen einzelner Versicherer. Wir haben den Vorstand der R+V mit unserem offenen Brief auf diesen Missstand hingewiesen und eine solche Maßnahme scharf kritisiert.”

Zum offenen Brief der IGVM an R+V-Vorstand: http://www.igvm.de/offener-brief-den-vorstand-der-rv-versicherungen/



Pressekontakt:
Wilfried  E.  Simon
Brückenstraße  22
57647 Nistertal

Telefon: 02661 / 94 95 - 81
Fax: 02661 / 94 95 - 82
E-Mail:  wilfried.simon@IGVM.de

Internet: www.IGVM.de

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