Immobilieneigentümer in der Pflicht: Dr. Klein …

Immobilieneigentümer in der Pflicht: Dr. Klein erklärt, welcher Versicherungsschutz bei Eis und Schnee wichtig ist

08.01.2015

Wenn der erste Schnee vom Winterhimmel fällt, heißt es für Hauseigentümer, Mieter und Bauherren: Schnee schieben, um die Gehwege rund um das Grundstück verkehrssicher zu halten. Wer den Winterdienst versäumt, muss bei einem Unfall mit teuren Schadensersatzforderungen rechnen. Dr. Klein verrät, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und welche Versicherungen Ihnen helfen, wenn es doch einmal zu einem Schaden kommt.

Wenn der erste Schnee vom Winterhimmel fällt, heißt es für Hauseigentümer, Mieter und Bauherren: Schnee schieben, um die Gehwege rund um das Grundstück verkehrssicher zu halten. Wer den Winterdienst versäumt, muss bei einem Unfall mit teuren Schadensersatzforderungen rechnen. Dr. Klein verrät, welche Pflichten Sie erfüllen müssen und welche Versicherungen Ihnen helfen, wenn es doch einmal zu einem Schaden kommt.

Hausbesitzer und Bauherren haben die Pflicht, ihr Grundstück und auch die angrenzenden Gehwege verkehrssicher zu halten. Dazu gehören auch das Entfernen von Schnee und das Aufbringen von Streugut bei Glatteis. Vermieter können die Streu- und Räumpflichten durch die Hausordnung oder über den Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Dennoch bleibt den Eigentümern dann eine Kontroll- und Überwachungspflicht.

Die Streu- und  Räumpflicht gilt generell zwischen 7 und 20 Uhr und schreibt vor, alle Gehwege vor dem Grundstück so von Eis und Schnee zu befreien, dass zwei Menschen gefahrlos aneinander vorbeigehen können. Ist der Grundstücksbesitzer verhindert, beispielsweise durch Berufstätigkeit oder Urlaub, muss er eine Vertretung organisieren oder einen Winterdienst beauftragen.

Wer diese Pflichten vernachlässigt, muss bei einem Unfall mit kostspieligen Konsequenzen rechnen: Hohe Schadensersatzzahlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder gar eine lebenslange Rente können die Folgen mangelnden Winterdienstes sein. Eigenheimbewohner schützen sich davor am besten mit einer privaten Haftpflichtversicherung. Diese prüft, ob der Anspruch des Geschädigten berechtigt ist und übernimmt im Ernstfall die Regulierung des Schadens sowie die Zahlung sonstiger Ansprüche. Auch Mieter sind mit der privaten Haftpflichtversicherung gut abgesichert.

Vermieter benötigen besonderen Versicherungsschutz

Wird das Haus oder die Wohnung vermietet, kann die Schneeräumpflicht auf den Mieter oder einen gewerblichen Winterdienst übertragen werden. Bei einem Schaden haftet der Vermieter ggf. dennoch und kann seine private Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen. Diese gilt nur für selbstbewohnte Immobilien. Ratsam ist deshalb der Abschluss einer Haus- und  Grundbesitzerhaftpflicht, um sich als Vermieter wirksam zu schützen. Wie die private Haftpflichtversicherung prüft sie eventuelle Schadenersatzforderungen und zahlt, sofern diese berechtigt sind. Beim Abschluss der Versicherung sollte – wie auch bei der privaten Haftpflicht – auf eine ausreichende Deckung geachtet werden: Als Mindestdeckungssumme werden 3 Millionen Euro empfohlen.

Elementarversicherung zahlt bei Schneedruck

Zusätzlich können sich Hausbesitzer mit einer Elementarschadenversicherung vor Schadensfällen durch den sogenannten Schneedruck absichern. Damit sind Schäden versichert, die durch den Einsturz von Dächern durch zu hohe Schneelasten entstehen. Zudem sollten Eigentümer darauf achten, dass keine Personen durch Dachlawinen oder Eiszapfen zu Schaden kommen können. Schneefanggitter oder ein Warnschild können hier hilfreich sein.



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Manager Communications
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Internet: www.drklein.de

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