Extraleistung der IKK BB für das …

Extraleistung der IKK BB für das Lächeln von morgen - IKK BB bezuschusst Glattflächenversiegelung der Zähne mit bis zu 200 Euro

22.01.2015

Unregelmäßige Zahnreihen sind heute kein Schicksal mehr. Jedes Kind mit medizinisch  behandlungsbedürftigen Fehlstellungen erhält kieferorthopädische Korrekturen als Kassenleistung. Extrakosten entstehen allerdings bei Extraleistungen wie zum Beispiel einer begleitenden Glattflächen- oder Bracketumfeldversiegelung der empfindlichen Zahnoberflächen. Sie sind in der Regel in vollem Umfang privat zu finanzieren. Dies hat die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) nun für IKK-Patienten geändert, durch eine aktuelle Vereinbarung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg (KZVLB):

Unregelmäßige Zahnreihen sind heute kein Schicksal mehr. Jedes Kind mit medizinisch  behandlungsbedürftigen Fehlstellungen erhält kieferorthopädische Korrekturen als Kassenleistung. Extrakosten entstehen allerdings bei Extraleistungen wie zum Beispiel einer begleitenden Glattflächen- oder Bracketumfeldversiegelung der empfindlichen Zahnoberflächen. Sie sind in der Regel in vollem Umfang privat zu finanzieren.

Dies hat die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) nun für IKK-Patienten geändert, durch eine aktuelle Vereinbarung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Brandenburg (KZVLB):

Ab sofort erhalten Zahnärzte im Land Brandenburg bis zu zweimal im Verlauf der gesamten kieferorthopädischen Behandlung eines Kindes mit so genannten Brackets einen IKK-Zuschuss von je 100 Euro für die Versiegelung von Zahnglattflächen. Der IKK-Zuschuss von maximal 200 Euro pro Patient fließt direkt an den behandelnden Zahnarzt und senkt damit ohne weiteren Aufwand die private Zahnarztrechnung des Patienten für die Glattflächenversiegelung.

Mit dieser besonderen Vereinbarung für IKK-Versicherte wird, so das gemeinsame Fazit der Vertragspartner, Eltern von behandlungsbedürftigen Kindern die Entscheidung für eine begleitende Glattflächenversiegelung als zusätzlichen Schutz erleichtert, statt allein auf die lückenlose Überwachung der kindlichen Mundhygiene während des gesamten Behandlungszeitraums zu vertrauen, die im Alltag mit festsitzenden Brackets kaum zu erreichen ist.

Hintergrund

Dr. Eberhard Steglich, Kieferorthopäde und Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen  Vereinigung Brandenburg, erläutert den fachlichen Hintergrund der Vereinbarung mit der IKK BB: Die Versorgung mit Brackets ist eine bewährte, erfolgreiche kieferorthopädische Behandlungsmethode. Brackets bestehen aus Plättchen, die mit Spezialkleber auf die glatten Zahnflächen aufgeklebt werden und der Befestigung der Bögen dienen. Mechanisch ist dies die derzeit anerkannte Lösung, mit der sich die Zähne sehr fein und individuell einstellen lassen. Die langwierige und auch kostenintensive Maßnahme gehört zu den zahnärztlichen Regelleistungen, die gesetzliche Krankenkassen wie die IKK BB nach erfolgreichem Behandlungsabschluss in vollem Umfang abdecken.
Die von Zahnärzten oft begleitend empfohlene „Glattflächenversiegelung“, als schützende Vorbehandlung für die betroffenen Zähne, gehört hingegen nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog und muss, sofern man diese Zusatzleistung in Anspruch nimmt, komplett privat bezahlt werden. Dasselbe gilt für die gleichgelagerte Bracketumfeldversiegelung, die gegebenenfalls während der kieferorthopädischen Behandlung angeraten ist.     

Ziel der Glattflächenversiegelung ist die Schonung der Oberflächen während der Behandlung und die Unterstützung der Patienten bei der Zahnhygiene: Rund um die Brackets setzen sich Speisereste besonders nachhaltig fest und können selbst mit sehr diszipliniertem, regelmäßigem Putzen und besonders geeigneten Hilfsmitteln kaum restlos entfernt werden. Eine Herausforderung, denn wenn sich auch nur geringe  Zahnbeläge festsetzen, kann dies zu Karies oder zu Kalkentzug im Schmelz führen, der sich mit dauerhaften weißen Flecken auf der Zahnfront zeigt. Um dem vorzubeugen, nimmt der Zahnarzt eine vorsorgliche Schutzlackierung vor, bevor die Bracketplättchen aufgeklebt werden. Das macht gründliche Zahnreinigung zwar nicht überflüssig, stellt aber einen zusätzlichen Schutz dar.

Diese zusätzliche Leistung können Versicherte der IKK Brandenburg und Berlin dank IKK-Zuschuss ab sofort in allen brandenburgischen Zahnarztpraxen viel günstiger in Anspruch nehmen.



Pressesprecherin
Gisela Köhler

IKK Brandenburg und Berlin
Unternehmensbereich Markt
Ziolkowskistraße 6
D - 14480 Potsdam
Internet: www.ikkbb.de

Tel:     + 49 (0) 331.64 63 160
Fax:    + 49 (0) 331.64 63 358
Mobil:  +49 (0) 170.338 90 83
Mail:    Gisela.Koehler@ikkbb.de


IKK

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