Berufsunfähigkeitsversicherung – Rentenhöhe entscheidend

Berufsunfähigkeitsversicherung – Rentenhöhe entscheidend

27.01.2015

Manch einer, der die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen  möchte, hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, wie die Rentenhöhe im Fall  der Fälle sein sollte. Schließlich muss die Berufsunfähigkeitsrente ein gewisses  Auskommen ermöglichen. Denn die Kosten für Miete, Pkw und Sonstiges läuft ja Monat  für Monat weiter. Die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI)  gibt Tipps zur Wahl der richtigen Rentenhöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung. „Die Rentenhöhe bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht zu hoch, aber  auch nicht zu niedrig sein. Ideal sind etwa zwei Drittel des jetzigen Nettolohns“, weist  GVI-Vorstand Jürgen Buck hin. „Außerdem sollte der Vertrag eine Nachversicherungs- garantie und eine Beitragsdynamik enthalten, damit sich die Rentenhöhe bei steigendem  Einkommen am tatsächlichen Bedarf anpasst“, erklärt Buck weiter. Dabei dürfen die  vertraglichen Einschränkungen nicht außer Acht gelassen werden.

Manch einer, der die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen  möchte, hat sich noch keine Gedanken darüber gemacht, wie die Rentenhöhe im Fall  der Fälle sein sollte. Schließlich muss die Berufsunfähigkeitsrente ein gewisses  Auskommen ermöglichen. Denn die Kosten für Miete, Pkw und Sonstiges läuft ja Monat  für Monat weiter. Die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI)  gibt Tipps zur Wahl der richtigen Rentenhöhe einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

„Die Rentenhöhe bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht zu hoch, aber  auch nicht zu niedrig sein. Ideal sind etwa zwei Drittel des jetzigen Nettolohns“, weist  GVI-Vorstand Jürgen Buck hin. „Außerdem sollte der Vertrag eine Nachversicherungs- garantie und eine Beitragsdynamik enthalten, damit sich die Rentenhöhe bei steigendem  Einkommen am tatsächlichen Bedarf anpasst“, erklärt Buck weiter. Dabei dürfen die  vertraglichen Einschränkungen nicht außer Acht gelassen werden.

Ganz wichtig: Alle Maßnahmen, die in den Vertrag eingreifen, wie z.B. eine Anpassung  der Rentenhöhe, sollten ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Außerdem:  „Egal was passiert, ein Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte nicht ohne  vorherige Überprüfung durch eine fachlich versierte Person gekündigt werden, da die  oftmals günstigen Konditionen später oft nicht mehr zu erreichen sind oder Verträge  nach Vorerkrankung nur noch mit Einschränkungen möglich sind“, warnt Jürgen Buck.  Dennoch macht die Überprüfung einer Umstellung Sinn, da auch die Bedingungen der  Berufsunfähigkeitsversicherung sich verbessert haben.

Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, spezielle BU-Themen und Videos finden Interessierte auf www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.



Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle
GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH)
07131-91332-20

Jürgen Buck
GVI-Vorstand
Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann
07131-91332-12

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten
Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn;
T(0 71 31) 9 13 32-0
F(0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de
Internet: http://www.geldundverbraucher.de


Über uns:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.

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