Winterzeit ist Einbruchzeit: mit einer Inhaltsversicherung …

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Winterzeit ist Einbruchzeit: mit einer Inhaltsversicherung beruhigt Urlaub machen!

11.12.2014

Winterzeit ist Weihnachtszeit ist Urlaubszeit – wer das ganze Jahr über fleißig war, hat sich eine Auszeit verdient. Doch gerade dann wird viel eingebrochen. Wer „seinen Laden ein paar Tage zusperrt“, startet mit der passenden Inhaltsversicherung entspannter in die Feiertage. Auf Finanzchef24, dem kostenlosen Online-Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen, kann man sich über die besten Tarife informieren – und bei Bedarf gleich abschließen.

Winterzeit ist Weihnachtszeit ist Urlaubszeit – wer das ganze Jahr über fleißig war, hat sich eine Auszeit verdient. Doch gerade dann wird viel eingebrochen. Wer „seinen Laden ein paar Tage zusperrt“, startet mit der passenden Inhaltsversicherung entspannter in die Feiertage. Auf Finanzchef24, dem kostenlosen Online-Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen, kann man sich über die besten Tarife informieren – und bei Bedarf gleich abschließen.

Wenn der Winter kommt, steht Weihnachten vor der Tür – und mit dem frohen Fest meistens ein paar Tage Ruhe und Zeit für die Familie, vielleicht sogar ein Urlaub in den Bergen oder in der Sonne. Doch bevor man in die Feiertage startet, sollte geklärt sein, ob man gegen Einbruchdiebstahl und Raub versichert ist! Denn leider nutzen Kriminelle gerade die Ferienzeit für Einbrüche – nicht nur in Wohnhäuser, sondern auch in Bürogebäude, Lager und Geschäftsräume. Laut polizeilicher Kriminalstatistik steigt die Zahl der Einbrüche pro Jahr an – vor allem Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräume sind betroffen, aber auch Kioske, Warenhäuser, Verkaufsräume sowie Gaststätten, Kantinen, Hotels und Pensionen. Eine Inhaltsversicherung kommt im Ernstfall für die entstandenen Schäden auf!

Einbruch per Definition – was deckt die Versicherung ab?

„Mit einer Inhaltsversicherung sichern sich Unternehmer gegen Einbruchdiebstahl in ihre Gewerberäume ab“, so Hendrik Rennert, Geschäftsführer der Finanzchef24 GmbH. „Damit ist man sogar gegen Szenarien abgesichert, die auf den ersten Blick gar nicht nach Einbruch aussehen.“ Das heißt: Neben dem klassischen Einbruch durch Gewaltanwendung und das unbefugte Einsteigen in ein Gebäude sind auch der Zutritt mithilfe eines „falschen“ Schlüssels (unberechtigt nachgemachter Schlüssel), das Einschleichen und sich Verstecken in einem Gebäude sowie der Einbruch in einen eingezäunten Außenbereich, der zum Versicherungsort gehört, gemeint. Auch Vandalismus infolge eines Einbruchs oder Raubs, also die Entwendung unter Gewaltanwendung oder Androhung von Gewalt, fallen unter den Begriff Einbruchdiebstahl und sind mitversichert.

Umkehrt: Was ist nicht mitversichert?

Nicht mitversichert sind einfacher Diebstahl, zum Beispiel Trickdiebstahl, und bloßer Vandalismus ohne Einbruchdiebstahl und ohne Betreten des versicherten Bereichs, zum Beispiel durch einen Steinwurf. Hendrik Rennert warnt die Versicherungsnehmer außerdem: „Niemals einen Schlüssel irgendwo verstecken, Stichwort: Fußmatte. Der Versicherer hat dann die Möglichkeit, die Leistung mit der Begründung, der Versicherungsnehmer hätte grob fahrlässig gehandelt, auf eine bestimmte Höhe zu begrenzen. Den anderen Teil des erlittenen Schadens muss der Versicherte in diesem Fall selbst übernehmen.“

Schöne Feiertage – mit dem richten Versicherungstarif!
Damit es bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz kein böses Erwachen mit finanziellen Folgen gibt, schaut man sich am besten bei www.finanzchef24.de nach einer Inhaltsversicherung um. Hier sind die besten Angebote für Gewerbetreibende von unterschiedlichen Versicherern zusammengefasst. Der Unternehmer beantwortet detaillierte Fragen zu seinem Betrieb, der Versicherungsrechner von Finanzchef24 erstellt auf Basis dieser Daten eine Risikoanalyse und schlägt für das individuelle Risiko des Unternehmers die passende Versicherungsoption vor. Das klappt, wenn nötig, auch innerhalb von 24 Stunden. Dann ist durchatmen angesagt und der Urlaub kann kommen!



Pressekontakt:
Viktoria Kranz
Communications
Nikolaistraße 2
80802 München

Telefon: 089 / 411186461
Fax: 089 / 20188155
E-Mail: v.kranz@vkcoms.com


Unternehmen:
Finanzchef24 GmbH
Hohenlindener Str. 1
81667 München

Telefon: 089 / 716 772 700
Fax: 089 / 716 772 800

Internet: www.finanzchef24.de


Über Finanzchef24
Finanzchef24 ist ein unabhängiges Vergleichsportal für Gewerbeversicherungen in Deutschland, das Preise und Produkte verschiedener Topversicherer im Markt transparent abbildet. Kleinunternehmer und Selbstständige können Versicherungen auf www.finanzchef24.de kostenfrei vergleichen und bequem zum optimalen Preis-Leistungsumfang online abschließen. Durch die Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen erstellt Finanzchef24 passgenaue Versicherungsvorschläge für seine Kunden. Geschäftsinhaber und Selbstständige aus rund 380 Betriebsarten können aus dem Produktsortiment von 18 renommierten deutschen Versicherern auswählen. Hendrik Rennert und Felix Schollmeier haben das Vergleichsportal entwickelt und im Januar 2013 auf dem Markt vorgestellt. Bisher haben namhafte Investoren etwa 6 Millionen Euro für die Geschäftsideen der Finanzchef24 GmbH bereitgestellt. Das Münchner Unternehmen beschäftigt mittlerweile 45 Mitarbeiter.


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