Ohne Winterreifen kann es teuer werden …

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Ohne Winterreifen kann es teuer werden - Dr. Klein erklärt die wichtigsten Fakten zu Winterreifen und Versicherung

04.12.2014

Die Tage werden kürzer und kälter. Des Deutschen liebstes Fortbewegungsmittel, das Auto, sollte in den Wintermodus umgerüstet werden. Nur dann gibt es im Falle eines Unfalls kein böses Erwachen. Spätestens, wenn Matsch und Glätte wieder die Straßen beherrschen, sind sie für jedes Auto Pflicht: die Winterreifen. Wer ohne diese bei einer Polizeikontrolle erwischt wird oder sogar an einem Unfall beteiligt ist, muss seit 2010 nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern gefährdet obendrein auch noch seinen Versicherungsschutz. Dr. Klein erklärt die wichtigsten Regeln.

Die Tage werden kürzer und kälter. Des Deutschen liebstes Fortbewegungsmittel, das Auto, sollte in den Wintermodus umgerüstet werden. Nur dann gibt es im Falle eines Unfalls kein böses Erwachen. Spätestens, wenn Matsch und Glätte wieder die Straßen beherrschen, sind sie für jedes Auto Pflicht: die Winterreifen. Wer ohne diese bei einer Polizeikontrolle erwischt wird oder sogar an einem Unfall beteiligt ist, muss seit 2010 nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern gefährdet obendrein auch noch seinen Versicherungsschutz. Dr. Klein erklärt die wichtigsten Regeln.

Laut Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung sind Winterreifen oder auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte Pflicht. Wer bei diesen widrigen Witterungsbedingungen mit Sommerreifen fährt und von der Polizei kontrolliert wird, erhält ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Behindert ein Auto mit Sommerreifen den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro; bei einem Unfall werden 120 Euro fällig.

Eine falsche Bereifung kann bei einem Unfall außerdem den Versicherungsschutz des Autofahrers gefährden. Zwar leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch, wenn im Winter ein Unfall mit Sommerreifen verursacht wurde und übernimmt damit die Begleichung des Schadens am Auto des Unfallgegners. Die Kaskoversicherung kann allerdings die Zahlung anteilig kürzen oder sogar verweigern. So kann es sein, dass man auf dem Schaden am eigenen Auto sitzenbleibt.

So bleibt der Versicherungsschutz erhalten
Um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden, sollten auf ein Fahrzeug, das bei Schnee und Glätte bewegt wird, unbedingt Winterreifen montiert werden. Diese verfügen über ein spezielles Gummi-Reifenprofil, das sich bei niedrigen Temperaturen nicht so stark verhärtet und dadurch eine bessere Straßenlage des Fahrzeuges auf zugeschneiten oder vereisten Straßen sichert. „Empfehlenswert ist grundsätzlich, sich bei Winterreifen an die O-bis-O-Regel zu halten“, sagt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. „Nach dieser Regel sollten die Winterreifen von Oktober bis Ostern am Auto verbleiben.“ So sind Autofahrer bei einem plötzlichen Wintereinbruch auf der sicheren Seite. Mit einem Zwinkern ergänzt er: „Wer dieses Jahr bis Ende November mit dem Umrüsten gewartet hat, hat wohl auch nichts falsch gemacht.“

Zudem muss das Profil der Reifen regelmäßig kontrolliert werden. Denn wer mit einer zu geringen Profiltiefe fährt, riskiert ebenfalls seinen Versicherungsschutz. Mindestens 1,6 Millimeter tief sollte das Reifenprofil sein, eine optimale Haftung erreichen Winterreifen laut Experten erst ab einer Tiefe von vier Millimeter.



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Manager Communications
Tel.: +49 (0) 30 / 42086 -1935
Mail: presse@drklein.de

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