Beamten-Beihilfe und Heilfürsorge: Neuer Online-Ratgeber sorgt …

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Beamten-Beihilfe und Heilfürsorge: Neuer Online-Ratgeber sorgt für Durchblick im Regelungs-Dschungel

11.12.2014

Der Staat beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten und gewährt ihnen zu diesem Zweck eine Beihilfe. Doch letztlich weiß kaum einer genau, was ihm und seinen Angehörigen zusteht – aufgrund unterschiedlicher Regelungen im Bund und in den Ländern sowie einer Vielzahl von Ausnahmen. Der Online-Ratgeber www.Beihilferatgeber.de sorgt ab sofort für Durchblick mit einer übersichtlichen Informationssammlung. Besonderes Highlight: Anhand einiger Angaben lässt sich ein persönlicher Ratgeber erzeugen – vollständig abgestimmt auf den individuellen Einzelfall.

Der Staat beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten und gewährt ihnen zu diesem Zweck eine Beihilfe. Doch letztlich weiß kaum einer genau, was ihm und seinen Angehörigen zusteht – aufgrund unterschiedlicher Regelungen im Bund und in den Ländern sowie einer Vielzahl von Ausnahmen. Der Online-Ratgeber www.Beihilferatgeber.de sorgt ab sofort für Durchblick mit einer übersichtlichen Informationssammlung. Besonderes Highlight: Anhand einiger Angaben lässt sich ein persönlicher Ratgeber erzeugen – vollständig abgestimmt auf den individuellen Einzelfall.

„Aus dem Zusammenspiel von Beihilfe und Restkostenversicherung ergeben sich viele Fragen für die Beamten“, erläutert Dr. Christoph Helmich, Vorstandsmitglied der Continentale Krankenversicherung a.G., die den Beihilferatgeber erarbeitet hat. „Als serviceorientierter privater Krankenversicherer möchten wir daher allen Beamten – und hier insbesondere den Anwärtern und Einsteigern – Rat und Unterstützung bieten.“

Wer bekommt Beihilfe? Was wird bezahlt? Wo gilt was? Wie bekomme ich Geld? Das Beihilfeportal leistet „Erste Hilfe“ in Sachen Beihilfe und beantwortet nahezu jede denkbare Frage. Ob Zahnarzt- und Heilpraktiker-Behandlung oder Heil- und Hilfsmittel: Jeder Leistungsbereich wird auf Beihilfefähigkeit eingehend beleuchtet. Gesondert in den Blick genommen werden dabei Personengruppen wie Beamtenanwärter, Referendare oder beihilfeberechtigte Angehörige.

Einen eigenen Schwerpunkt bilden Übersichten zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Auch die rechtlichen Grundlagen und die Beihilfesätze kommen nicht zu kurz, ebenso das mitunter komplexe Verfahren der Antragstellung. Wer wissen möchte, was die Beihilfe in seinem Fall genau leistet, für den steht mit dem Beihilfe-Rechner ein einzigartiges Online-Tool bereit: Auf Grundlage zentraler Beihilfe-relevanter Angaben generiert der Beihilfe-Rechner ein individuelles Ratgeber-PDF. Dieses Dokument enthält alle wichtigen Informationen für den konkreten Einzelfall und spart dem Informationssuchenden viel Zeit. Der Ersteller kann es herunterladen und als persönlichen Beihilfe-Ratgeber speichern.

Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen. Mit 3,4 Milliarden Euro Beitragseinnahmen gehört der Continentale Versicherungsverbund zu den großen deutschen Versicherern.



Pressekontakt:
Roya Omid-Fard
- Unternehmenskommunikation (rk 3) -
Telefon: 0231 / 919 - 1208
Fax: 0231 / 919 - 2226
E-Mail: presse@continentale.de


Unternehmen:
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Internet: www.continentale.de


Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale gefeit gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

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