AVL contra Versicherungslobby - Provisionsabgabeverbot abschaffen!

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AVL contra Versicherungslobby - Provisionsabgabeverbot abschaffen!

17.12.2014

Drei Jahre ist es nun her, dass der unabhängige Finanzvermittler AVL in einem aufsehenerregenden Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das umstrittene Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler gekippt hat. Umso erstaunter nehmen Fachleute derzeit einen Vorstoß der deutschen Versicherungsbranche zur Kenntnis, der darauf abzielt, die aus den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts stammende Regelung nicht nur wiederzubeleben, sondern gleich per Gesetz quasi zu verschärfen. Uwe Lange, Inhaber des vor Gericht siegreichen Unternehmens, kann darüber nur den Kopf schütteln: „Es ist schier unglaublich, wie über Lobbyisten versucht wird, ein für die Versicherungsindustrie lukratives Geschäft am Leben zu erhalten – und zwar eindeutig zum Nachteil der Verbraucher“.

Drei Jahre ist es nun her, dass der unabhängige Finanzvermittler AVL in einem aufsehenerregenden Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das umstrittene Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler gekippt hat. Umso erstaunter nehmen Fachleute derzeit einen Vorstoß der deutschen Versicherungsbranche zur Kenntnis, der darauf abzielt, die aus den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts stammende Regelung nicht nur wiederzubeleben, sondern gleich per Gesetz quasi zu verschärfen. Uwe Lange, Inhaber des vor Gericht siegreichen Unternehmens, kann darüber nur den Kopf schütteln: „Es ist schier unglaublich, wie über Lobbyisten versucht wird, ein für die Versicherungsindustrie lukratives Geschäft am Leben zu erhalten – und zwar eindeutig zum Nachteil der Verbraucher“.

Rückblende: Ende Oktober 2011 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne von Millionen Verbrauchern entschieden und der Lobby der Versicherungsmakler eine schallende Ohrfeige erteilt. Das Gericht gab der AVL-Klage statt und erklärte das umstrittene Provisionsabgabeverbot für Versicherungsmakler für null und nichtig. Die damals beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legte zunächst Sprungrevision gegen das spektakuläre Urteil ein, zog diese aber wegen Aussichtslosigkeit zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig. Da aber bis heute weder eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt noch die Politik in irgendeiner Weise tätig wurde, herrscht in der Branche eine gewisse Verunsicherung. Denn faktisch ist das Provisionsabgabeverbot nicht abgeschafft; die BaFin verzichtet nach dem Frankfurter Richterspruch und damit seit nunmehr drei Jahren lediglich auf das Ahnden vermeintlicher Verstöße gegen die Uralt-Regelung.

Diese Rechtsunsicherheit macht sich nun der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zunutze. Der mächtige Lobbyverband spricht sich dafür aus, das Provisionsabgabeverbot nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern durch eine direkte Verankerung im Versicherungsaufsichtsgesetz quasi zu verschärfen. Begründung: Das Provisionsabgabeverbot sichere Beratungsqualität und somit den Verbraucherschutz.

Uwe Lange, Inhaber des unabhängigen Finanzvermittlers AVL mit Sitz in Weinstadt nahe Stuttgart, ist angesichts dieses Vorstoßes der Versicherungslobby entsetzt: „Vor drei Jahren haben wir als kleiner David die milliardenschwere Versicherungsbranche in die Knie gezwungen und im Sinne von Millionen Verbrauchern ein Urteil erreicht, das freien Preiswettbewerb sowie günstigere Konditionen und bessere Angebote ermöglicht. Der Versuch, das rechtskräftige Urteil nun per Gesetz auszuhebeln, zeigt, dass es der Versicherungslobby nur um eines geht: um den Erhalt ihrer Pfründe in Form von Provisionen, die im Einzelfall mehrere tausend Euro pro Versicherung ausmachen können“.

Der jetzige Vorstoß unterstreiche, dass die Versicherungslobby alles dafür tue, um die über Jahrzehnte gewohnte Praxis beizubehalten. Lange: „Was hier unter dem Deckmäntelchen der Beratung angeführt wird, ist in Wahrheit nichts anderes als das Bestreben, auch weiterhin dem Endverbraucher das Versicherungspaket verkaufen zu können, das eventuell gar nicht das Beste für den Kunden ist – sondern dem Verkäufer der Versicherung die meisten Provisionen bringt“. Als geradezu aberwitzig charakterisiert der Firmeninhaber das Bestreben der Versicherungsgiganten, eine Marktliberalisierung zu verhindern und dabei eine gesetzliche Regelung wiederzubeleben, die aus der NS-Zeit stammt.

Dennoch ist Uwe Lange zuversichtlich, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat. Aktuell nämlich hat die Finanzaufsicht BaFin das Provisionsabgabeverbot bei Bausparverträgen aufgehoben. Für Lange ein klarer Fingerzeig, dass auch die Tage des Provisionsabgabeverbotes für Versicherungen endgültig gezählt sind. Der mündige Verbraucher und damit der Markt, werden dann frei entscheiden können. Uwe Lange: „Wer Beratung möchte und bereit ist, dafür bis zu mehrere tausend Euro Provision auszugeben, kann dies tun. Wer sich dagegen selbst informiert und auf einen Versicherungsvermittler oder Makler verzichtet, zahlt jeden einzelnen Euro direkt in seine Versicherung ein und nicht in intransparente Provisionen, Honorare und Gebühren. Die endgültige Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen Provisionsabgabeverbotes wäre somit der einzig wirklich logische Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz und Marktliberalisierung.



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Johannes Meier
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AVL Finanzvermittlung, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 40.000 Kunden als bundesweit führender unabhängiger Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 19.000 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Riester- und Basisrenten-Produkten sowie Lebens- und Rentenversicherungen auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf seine Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen und geschlossenen Fonds erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100% des Agios, sowie zusätzlich von bis zu 8,6% der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht. Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

AVL

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