ABSICHERUNG OPTIMIEREN: Paare und Geld

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ABSICHERUNG OPTIMIEREN: Paare und Geld

14.12.2014

Wenn zwei verliebte Menschen zusammenziehen, sollten sie trotz rosaroter Brille auch auf die Finanzen achten. Vor allem bei Versicherungen können Paare Geld sparen. Als Rechtsanwältin Angelika Meier (Name geändert) über eine Partneragentur einen Herrn kennenlernte, beschlich sie beim ersten Date schon Misstrauen. Der Kandidat stellte sich als Unternehmer vor und war sehr großzügig. Dann erfuhr sie zufällig von Bekannten, dass ihr Dating-Partner in der örtlichen Geschäftswelt bekannt war als unzuverlässiger Lieferant und Zahler. Sie sagte sofort weitere Treffen ab. Dies ist sicherlich ein extremes Beispiel. Allerdings beweisen derartige Fälle ebenso wie eine Umfrage des Forsa-Instituts, dass für viele Beziehungssuchende die finanziellen Verhältnisse potenzieller Partner ein wichtiges Kriterium sind. Sie werden oft im Vorfeld einer Beziehung eruiert. Wer gut gestellt ist, hat in der Regel bessere Chancen. Das gilt insbesondere für Männer. Hier hat sich in den vergangenen Jahrzehnten offenbar wenig geändert.

Wenn zwei verliebte Menschen zusammenziehen, sollten sie trotz rosaroter Brille auch auf die Finanzen achten. Vor allem bei Versicherungen können Paare Geld sparen.

Als Rechtsanwältin Angelika Meier (Name geändert) über eine Partneragentur einen Herrn kennenlernte, beschlich sie beim ersten Date schon Misstrauen. Der Kandidat stellte sich als Unternehmer vor und war sehr großzügig. Dann erfuhr sie zufällig von Bekannten, dass ihr Dating-Partner in der örtlichen Geschäftswelt bekannt war als unzuverlässiger Lieferant und Zahler. Sie sagte sofort weitere Treffen ab. Dies ist sicherlich ein extremes Beispiel. Allerdings beweisen derartige Fälle ebenso wie eine Umfrage des Forsa-Instituts, dass für viele Beziehungssuchende die finanziellen Verhältnisse potenzieller Partner ein wichtiges Kriterium sind. Sie werden oft im Vorfeld einer Beziehung eruiert. Wer gut gestellt ist, hat in der Regel bessere Chancen. Das gilt insbesondere für Männer. Hier hat sich in den vergangenen Jahrzehnten offenbar wenig geändert.

Vertragliche Regelungen verhindern Ärger
Geändert haben sich aber die Möglichkeiten für unverheiratete Paare, ihre rechtlichen und finanziellen Beziehungen zu optimieren. Dies beginnt bereits mit dem Mietvertrag. Wird eine Wohnung gemeinsam angemietet oder zieht einer beim anderen ein, so müssen sich die   Partner darüber klar werden, ob beide als Hauptmieter Vertragspartner des Vermieters werden wollen. Dies bedeutet, dass jeder voll für die gesamte Miete haftet. Wird nur einer der Partner Hauptmieter, haftet er allein. Er hat dann allerdings das Recht, im Falle der Trennung den anderen relativ problemlos vor die Tür zu setzen. Sind beide Hauptmieter, müssen sie eine einvernehmliche Lösung finden. Es ist zwar nicht besonders romantisch, aber sicherlich   empfehlenswert, das Vorgehen im Falle einer Trennung vertraglich zu regeln.

Außerdem sollte gleich beim Zusammenziehen vereinbart werden, wie man gemeinsame Ausgaben, etwa Miete, Betriebskosten und Versicherungen, bestreitet. Paarberater empfehlen, hierfür ein gemeinsames Konto anzulegen, auf das die vereinbarten Summen fließen. Durch das Zusammenziehen wird in der Regel der gemeinsame Hausrat umfangreicher. Paare sollten daher eine Bestandsaufnahme machen und die erforderliche Versicherungssumme mit einer gemeinsamen Hausratsversicherung abdecken oder einen Tarif wählen, der nach der Wohnfläche berechnet wird und auf eine Versicherungssumme verzichtet. Hatten beide Partner eine eigene Hausratversicherung, bleibt in der Regel der ältere Vertrag bestehen, und der jüngere kann gekündigt werden.

Gemeinsame Haftpflicht spart Geld
Auch ihre Haftpflichtversicherung können Paare optimieren, wenn sie in einer gemeinsamen Wohnung leben. Sie sollten eine gemeinsame Police führen und den anderen Partner sowie unter Umständen dessen Kinder in diese Police aufnehmen lassen. Auch hier bleibt bei zwei aufeinandertreffenden Haftpflichtversicherungen der ältere Vertrag bestehen, und der jüngere kann gekündigt werden. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.  Handelt es sich um eine eingetragene Partnerschaft, so ist der Partner bei neueren Policen automatisch mitversichert. Bei Lebensversicherungen ist zu überlegenen, ob der Partner als  Begünstigter  eingetragen wird.  Ein Wechsel ist problemlos möglich,  das Einverständnis  des vorher Begünstigten nicht erforderlich. Besteht noch keine Risikolebensversicherung, so ist es jetzt an der Zeit, sie abzuschließen – zumindest für den Hauptverdiener. Sind beide Partner berufstätig, sind Kinder abzusichern oder ist eine Immobilie abzubezahlen, sollte jeder eine Risikolebensversicherung abschließen. In diesem Fall könnte auch eine Verbundene-Leben-Police sinnvoll sein. Versichert sind mit ihr beide Partner, doch wird diese Police nur einmal ausbezahlt, nämlich dann, wenn der erste der beiden Partner stirbt.

Auch die Umschreibung einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist einfach: „Hat ein Halter sein Auto bisher allein gefahren und kommt jetzt der Partner als Fahrer hinzu, muss der Halter dies seiner Kfz-Versicherung melden. Ist der Partner Fahranfänger, empfiehlt es sich, dessen   Wagen als Zweitwagen des anderen zu versichern“, rät Stefan Köhlbach, Experte der AachenMu?nchener. „Dies ist günstiger, als wenn der Fahrneuling sein Auto in der schlechteren Schadenfreiheitsklasse selbst versichert. Wir stufen das Zweitfahrzeug von Anfang an in die Schadenfreiheitsklasse zwei ein.“ So fahren beide günstig – ob nun mit oder ohne Trauschein.



Pressekontakt:
Jörg Linder
Telefon: 0241 / 456 - 5664

Jörg Freh
Telefon: 0241 / 456 - 2690
E-Mail: medien@amv.de


Unternehmen:
AachenMünchener
Lebensversicherung AG

AachenMünchener
Versicherung AG

AachenMünchener - Platz 1
52064 Aachen

Internet: www.amv.de



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