Weitere Hürde genommen - Überarbeitung der …

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Weitere Hürde genommen - Überarbeitung der IMD II geht in die Endphase

19.11.2014

Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive – IMD II) nimmt mit der Verabschiedung des Entwurfes durch den Europäischen Rat am 5. November 2014 konkretere Gestalt an, informiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Dabei ist die Einführung eines generellen Verbotes von Provisionen, wie es zwischenzeitlich auf EU-Ebene diskutiert wurde und unseren Berufsstand in seiner Existenz bedroht hätte, zur Zeit vom Tisch“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der BVK fordert hier ein klares Bekenntnis zur Provisionsvergütung.“

Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive – IMD II) nimmt mit der Verabschiedung des Entwurfes durch den Europäischen Rat am 5. November 2014 konkretere Gestalt an, informiert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Dabei ist die Einführung eines generellen Verbotes von Provisionen, wie es zwischenzeitlich auf EU-Ebene diskutiert wurde und unseren Berufsstand in seiner Existenz bedroht hätte, zur Zeit vom Tisch“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Der BVK fordert hier ein klares Bekenntnis zur Provisionsvergütung.“

Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II - die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird – sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist im derzeitigen Entwurf nicht enthalten.

„Wir halten den EU-Vorschlag, die Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses auszuweisen, für sinnvoll“, betont der BVK-Präsident. „Die Angabe der Abschluss- und Verwaltungskosten, wie sie durch den deutschen Gesetzgeber auch im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) festgeschrieben wurde, ist viel verbrauchergerechter. Dagegen stellen Angaben zu einzelnen Positionen, wie etwa den Provisionen, keinen Mehrwert für den Verbraucher dar. Hier könnte das deutsche Modell Vorbild sein.“

Im Überarbeitungsentwurf des EU-Rats ist hinsichtlich der Qualifikation im Bereich der Fortbildung keine konkrete Stundenanzahl vorgesehen. Der BVK sieht sich in Deutschland mit der branchenweiten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ mit bereits über 45.000 registrierten Weiterbildungskonten auf dem richtigen Weg.

In absehbarer Zeit werden die Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat beginnen. Sollten die Beratungen Anfang 2015 beendet sein und die IMD II / IDD verabschiedet werden, könnte die Richtlinie Anfang 2016 in Kraft treten. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neugeregelte Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.



Pressekontakt:
Hans-Dieter Schäfer
- Pressesprecher -
Telefon: 0228 / 228 05 - 16
Fax: 0228 / 228 05 - 50
E-Mail: bvk@bvk.de


Unternehmen:
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Hauptgeschäftsführung
Kekuléstraße 12
53115 Bonn

Hauptstadtbüro
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin

Internet: www.bvk.de


Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

bvk

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