Pflegereform bringt auch Privatversicherten mehr Leistungen …

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Pflegereform bringt auch Privatversicherten mehr Leistungen – bei moderaten Beitragsanpassungen

26.11.2014

Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue: „Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistungen um vier Prozent.

Die vom Bundestag beschlossenen Mehrleistungen für Pflegebedürftige machen Beitragsanpassungen sowohl in der Gesetzlichen Pflegeversicherung als auch in der Privaten Pflegepflichtversicherung erforderlich. Dazu erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:

„Mit dem Pflegestärkungsgesetz erhalten Pflegebedürftige zum Jahreswechsel 2015 mehr Geld. So steigt etwa die Zuzahlung der Pflegeversicherung für Sachleistungen in der Pflegestufe III von 1.550 Euro auf 1.612 Euro. Insgesamt steigen die Leistungen um vier Prozent.

Die Reform bringt eine deutliche Ausweitung der Pflege-Leistungen. Aus diesem Grund hebt die Bundesregierung zum 1. Januar 2015 den Beitragssatz für die Gesetzliche Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte an – das entspricht einer Erhöhung des Zahlbetrags um rund 17 Prozent. Dadurch steigt der Höchstbeitrag dort von 83,02 Euro auf 96,94 Euro.

Da die Mehrleistungen auch für die Private Pflegepflichtversicherung gelten, muss sie ebenfalls ihre Beiträge anpassen. Sie erhöhen sich im Durchschnitt aller Versicherten nur um etwa 11 Prozent. Die prozentuale Steigerung kann je nach Alter und Versicherungsbeginn im Einzelfall auch höher oder niedriger ausfallen. Für Privatversicherte bleibt es weiterhin bei der Beitrags-Deckelung auf maximal den Höchstbeitrag der Gesetzlichen Pflegeversicherung.

Allerdings gilt auch nach der Pflegereform für alle Versicherten, dass die gesetzlich definierten Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit vielfach nicht ausreichen werden, um die tatsächlich anfallenden Kosten zu decken. Die Pflegepflichtversicherung bietet auch in Zukunft nur einen ‚Teilkasko-Schutz‘. So betragen etwa die durchschnittlichen monatlichen Kosten für eine Betreuung im Heim mehr als 3.300 Euro in Pflegestufe III. Nach Abzug der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung bleibt ein Restbetrag von über 1.700 Euro, der von den Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen gezahlt werden muss.

Eine ergänzende private Vorsorge ist daher nach wie vor unverzichtbar. Dazu bieten die finanziellen Zuschüsse zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung einen sehr guten Einstieg. Gerade für junge Leute ist diese private Pflegevorsorge ein attraktives Angebot, denn immerhin bekommen sie bis zu einem Drittel Staatszuschuss, also 5 Euro Zulage bei 10 Euro Eigenbeitrag. Schon für diesen Mindestbeitrag können sie monatlich mindestens 600 Euro Pflegetagegeld für Pflegestufe III zusätzlich absichern. Je früher man mit der Vorsorge beginnt, desto geringer ist der Beitrag. Damit setzt die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung starke Anreize, dass mehr Menschen für die absehbare Vorsorgelücke in der Pflege vorbeugen.“



Pressekontakt:
Stefan Reker
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon:  030 / 20 45 89 - 44
Fax: 030 / 20 45 89 - 33
E-Mail: presse@pkv.de


Unternehmen:
Verband der Privaten
Krankenversicherung e.V.
Friedrichstraße 191
10117 Berlin

Internet: www.pkv.de


Über den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Dem PKV-Verband gehören 43 Unternehmen an, bei denen über 32 Mio. Versicherungen bestehen: Rund 9 Mio. Menschen sind komplett privat krankenversichert, dazu gibt es mehr als 23 Mio. Zusatzversicherungen.


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