Minijob kann zur Zulagenkürzung führen - Riester-Rente regelmäßig prüfen
Minijobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen haben, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, es sei denn, man hat sich davon befreien lassen. Riester-Sparer, die einen versicherungspflichtigen Minijob neben ihrer Hauptbeschäftigung ausüben, sollten beim jährlichen Riester-Check beide Einkommen berücksichtigen, empfiehlt die uniVersa. Wird der Minijob bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags vergessen, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen der Hauptbeschäftigung von 20.000 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag für die Riesterrente vier Prozent abzüglich der Grundzulage von 154 Euro, unter dem Strich also 646 Euro. Der 450 Euro-Job erhöht das Gesamtbruttojahreseinkommen auf 25.400 Euro und würde einen Mindestbeitrag von 862 Euro pro Jahr erfordern. Wurde dieser nicht vollständig eingezahlt, sondern stattdessen nur 646 Euro, kommt es zu einer Zulagenkürzung, in dem Beispiel von umgerechnet 25 Prozent.
Minijobs, die ab 1. Januar 2013 begonnen haben, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, es sei denn, man hat sich davon befreien lassen. Riester-Sparer, die einen versicherungspflichtigen Minijob neben ihrer Hauptbeschäftigung ausüben, sollten beim jährlichen Riester-Check beide Einkommen berücksichtigen, empfiehlt die uniVersa. Wird der Minijob bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags vergessen, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Beispiel: Bei einem Bruttojahreseinkommen der Hauptbeschäftigung von 20.000 Euro beträgt der Mindesteigenbeitrag für die Riesterrente vier Prozent abzüglich der Grundzulage von 154 Euro, unter dem Strich also 646 Euro. Der 450 Euro-Job erhöht das Gesamtbruttojahreseinkommen auf 25.400 Euro und würde einen Mindestbeitrag von 862 Euro pro Jahr erfordern. Wurde dieser nicht vollständig eingezahlt, sondern stattdessen nur 646 Euro, kommt es zu einer Zulagenkürzung, in dem Beispiel von umgerechnet 25 Prozent.Ihr Ansprechpartner:
Stefan Taschner
- Pressesprecher -
Telefon: 0911 / 5307 - 1698
Fax: 0911 / 5307 - 1676
E-Mail: taschner@universa.de
Internet: www.universa.de/presse
Über die uniVersa Versicherungen
Die uniVersa Versicherungen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Mehr als 6.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.