Versicherungsbetrug verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe

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Versicherungsbetrug verursacht jährlich Schäden in Milliardenhöhe

15.10.2014

Hinter jedem zehnten Schaden, der bei einer Versicherung angemeldet wird, vermutet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Betrugsdelikt. Den jährlichen Gesamtschaden, der durch Versicherungsbetrug alleine in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, schätzt der GDV auf rund vier Milliarden Euro. Die Bandbreite reicht von der Manipulation der Schadenshöhe bis zur freien Erfindung von Schadensfällen. „Dabei ist Versicherungsbetrug – oder auch nur der Versuch – kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar“, mahnt Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit agierenden Detektei Lentz. Wie Versicherer ihre ehrlichen Mitglieder schützen und Betrüger überführen, erläutert Chefermittler Lentz anhand eines aktuellen Falls.

Hinter jedem zehnten Schaden, der bei einer Versicherung angemeldet wird, vermutet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ein Betrugsdelikt. Den jährlichen Gesamtschaden, der durch Versicherungsbetrug alleine in der Schaden- und Unfallversicherung entsteht, schätzt der GDV auf rund vier Milliarden Euro. Die Bandbreite reicht von der Manipulation der Schadenshöhe bis zur freien Erfindung von Schadensfällen. „Dabei ist Versicherungsbetrug – oder auch nur der Versuch – kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar“, mahnt Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit agierenden Detektei Lentz. Wie Versicherer ihre ehrlichen Mitglieder schützen und Betrüger überführen, erläutert Chefermittler Lentz anhand eines aktuellen Falls.

Existenzangst, Schulden und hohe Versicherungssummen – diese Kombination bildet häufig den Hintergrund für Versicherungsbetrug, und das in den vergangenen Jahren mit zunehmender Häufigkeit. Dabei fehlt offenbar nicht nur den Tätern häufig das Unrechtsbewusstsein: Zahlen der GDV zufolge halten immerhin 21 Prozent der Verbraucher Versicherungsbetrug für ein verzeihliches Kavaliersdelikt. „Eine fatale Fehleinschätzung“, warnt Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz & Co. GmbH: „Auf jeden Fall drohen Betrügern der Verlust des Versicherungsschutzes und zivilrechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus ist Versicherungsbetrug natürlich auch strafrechtlich relevant.“ Die finanziellen Schäden in Milliardenhöhe sowie der Schutz der ehrlichen Versicherungsmitglieder veranlassen Versicherungen deshalb immer häufiger, auch Unterstützung bei professionellen Wirtschaftsdetektiven zu suchen. „Das dient nicht nur dem Schutz der ehrlichen Versicherten vor entsprechenden Beitragssteigerungen“, erklärt Lentz. „Die Aufklärung von Betrugsfällen hilft auch, künftigen Versicherungsbetrug zu bekämpfen. Die Überführung von Betrügern hat eine nicht zu unterschätzende, abschreckende Wirkung.“

Schwer nachzuweisen
Neben Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherungen werden vor allem Berufsunfähigkeitsversicherungen häufig zu Unrecht in Anspruch genommen. Denn hier sind Unregelmäßigkeiten besonders schwer nachzuweisen: Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ist aufwändig und setzt unter anderem die Mitwirkungspflicht des Antragstellers sowie eine qualifizierte Begutachtung voraus. Zudem sind psychische Erkrankungen mit 28 Prozent die mittlerweile häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Die Beurteilung ist hier ungleich schwerer als bei körperlichen Beeinträchtigungen und stellt eine besondere Herausforderung dar. Selbst unter Ärzten  besteht darüber Einvernehmen, dass Schmerz und viele Symptome nicht objektiv gemessen werden können – und dass es natürlich Patienten gibt, die „absichtlich oder unabsichtlich falsche Angaben machen“, so etwa das Ärzteblatt in einer aktuellen Ausgabe. Zweifelt die Versicherung entsprechend an der Berufsunfähigkeit des Versicherten, muss sie selbst nachweisen, dass die Angaben zum Gesundheitszustand nur vorgetäuscht waren. Oft setzen Versicherungen deshalb nach der Auszahlung der Versicherungssumme Privatermittler ein.

Depression oder doppeltes Einkommen?
Erst kürzlich war ein Detektiv-Team der Detektei Lentz im Auftrag eines namhaften deutschen Versicherungskonzerns tätig. „Hintergrund war die angebliche vollständige Berufsunfähigkeit eines Versicherten nach einem schweren Autounfall, was die Zahlungsverpflichtung unseres Mandanten zur Folge hatte. Dieser hegte jedoch Zweifel am angeblich so schlechten psychischen Zustand des Versicherten“, so Lentz. Drei Detektive observierten den ehemaligen Außendienstmitarbeiter eines Lackherstellers an insgesamt sechs Tagen. Die während der Observation beobachteten Aktivitäten der angeblich berufsunfähigen Zielperson ließen die Zweifel des Versicherers an dem schlechten Gesundheitszustand berechtigt erscheinen. „Der Mann traf sich unter anderem mit Freunden zum Abendessen oder besuchte mit seiner Enkelin ein Schwimmbad“, berichtet Lentz. „Natürlich sind diese privaten Aktivitäten höchstens als Indiz zu werten, doch im Laufe unserer weiteren Überwachung konnten wir nachweisen, dass der Versicherte auch weiterhin seinen Beruf ausübte – nur für einen anderen Arbeitgeber!“ So wurde der Mann am dritten Tag früh morgens von einem Kollegen abgeholt und unternahm mit diesem eine ausgedehnte Dienstreise. In Rostock besuchten sie an den nächsten drei Tagen gemeinsam verschiedene Unternehmen der Region. Die angeblich kranke Zielperson arbeitete also offensichtlich wieder als Außendienstmitarbeiter – diesmal im Vertrieb von Reinigungsmitteln. Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass die ostdeutsche Reinigungsmittelfirma die Zielperson als Subunternehmer unter einen falschen Namen beschäftigte und die Zielperson dies über einen Freund mit abgerechnet hatte.

Professionelle Ermittler sind erfolgreich
Neben Berufsunfähigkeit täuschen immer mehr Angestellte auch normale Krankheiten im Berufsalltag vor, wenn sie keinen Urlaub genehmigt bekommen oder bei einem Verwandten im Geschäft aushelfen müssen. Der sogenannte Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall ist einer der häufigsten Ermittlungsgründe der Detektei Lentz. In beiden Fällen rät Lentz den Geschädigten entschieden ab, auf eigene Faust zu ermitteln: „Die Sicherung gerichtsfester Beweise und eine professionelle Observation sind nichts für Laien. Bemerkt der Verdächtige, dass er beschattet wird, gelingt es am Ende nie, ihn zu überführen.“ Wer einen professionellen, ZAD-geprüften Detektiv mit entsprechender Erfahrung einschaltet, hat hingegen gute Aussichten auf Erfolg – und ist rechtlich auf der sicheren Seite.



Pressekontakt:
Beatrix Balsiger
Telefon:   +49 6181 440 635 16
E-Mail:   presse@lentz.de

Unternehmen:
Detektei Lentz® | Lentz & Co. GmbH

Internetwww.lentz-detektei.de


Über die Lentz® GmbH & Co. Detektive KG
Die Detektei Lentz® ist seit 1995 ein auf die professionelle, hochwertige und gerichtsverwertbare Durchführung von Ermittlungen und Beobachtungen (Observationen) spezialisiertes Unternehmen der Lentz® Gruppe mit Sitz in Hanau. Als eine von wenigen Detekteien in Deutschland erfüllt die Detektei Lentz® nachweislich die hohen Qualitätsstandards der weltweit anerkannten Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 und wird seit rund zehn Jahren regelmäßig nach TÜV-CERT® zertifiziert. Als Privat- und Wirtschaftsdetektei mit 18 Niederlassungen in ganz Deutschland verfügt die Detektei Lentz® bundesweit über qualifizierte Teams von fachlich ausgebildeten, ZAD-geprüften Detektiven sowie über langjährige Expertise im Bereich Ermittlungen und Beweisbeschaffung im Zivil- und Strafrecht.

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