Versicherungswirtschaft aktualisiert Ausbildungsinhalte - Teilnovelliertes Berufsbild für Kaufleute für Versicherungen und Finanzen tritt zum 01.08.2014 in Kraft
Der kaufmännische Nachwuchs in der Assekuranz wird zum 01.08. 2014 nach einer überarbeiteten Verordnung ausgebildet. Dann nämlich tritt die entsprechende Gesetzesgrundlage in Kraft, die den Azubis Wahlqualifikationen auf neuestem Stand bietet.
Der kaufmännische Nachwuchs in der Assekuranz wird zum 01.08. 2014 nach einer überarbeiteten Verordnung ausgebildet. Dann nämlich tritt die entsprechende Gesetzesgrundlage in Kraft, die den Azubis Wahlqualifikationen auf neuestem Stand bietet. Pünktlich dazu erscheint auch die neue „Formelsammlung“ der Versicherungs-Azubis, das Bedingungswerk „Proximus 3“, ebenso wie eine Erläuterungsbroschüre für die Ausbildung.Dies sind die zentralen Ergebnisse der aktuellen Teilnovellierung, die der BWV Bildungsverband für ein noch näher auf die Marktanforderungen abgestimmtes Berufsbild und zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung in der Versicherungswirtschaft auf den Weg gebracht hat.
Was ist neu?
- inhaltlich und im Titel angepasste Wahlqualifikationen „Kundengewinnung und Bestandsausbau“, „Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit“, „Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen“ in der Fachrichtung Versicherung, zudem die neue, achte Wahlqualifikation „Schadenservice und Leistungsmanagement“
- in der Fachrichtung Finanzberatung gibt es nun vier Wahlqualifikationseinheiten sowie den neuen Pflichtbereich „Anlage in Finanzprodukte“
- ein überarbeiteter Beobachtungs- und Bewertungsbogen für das Fallbezogene Fachgespräch zur Objektivierung der Prüfungsbewertung
- eine Checkliste zur Beurteilung der Komplexität einer Fachaufgabe
- ein neues Bedingungswerk „Proximus 3“ (fiktive, übergreifende Versicherungsbedingungen), das als Grundlage für die schriftliche Prüfung dient
In Zusammenarbeit mit den BWV Regional bietet der BWV Bildungsverband deutschlandweit kostenlose Informationsveranstaltungen an, bei denen die Änderungen aufgrund der Teilnovellierung, der überarbeitete Beobachtungs- und Bewertungsbogen sowie die genannte Checkliste vorgestellt und Fragen beantwortet werden.
Weitere Informationen, Dokumente und Termine finden Sie unter www.bwv.de/teilnovellierung
Der DIHK und der BWV Bildungsverband weisen darauf hin, dass alle nach dem 01.08.2014 beginnenden Ausbildungsverhältnisse nach der neuen Ausbildungsverordnung abzuschließen sind.
Pressekontakt:
Michael Weyh
- Organisation und Kommunikation -
Telefon: 089 / 922001 - 36
Fax: 089 / 922001 - 44
Katharina Spangler
Telefon: 089 / 922001 - 848
E-Mail: katharina.spangler@bwv.de
Unternehmen:
Berufsbildungswerk der Deutschen
Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Arabellastraße 29
81925 München
Internet: www.bwv.de
Über das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
Das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. ist der bildungspolitische Interessenvertreter aller Versicherungsunternehmen und ihrer Partner in Deutschland. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (AGV und GDV) vertritt er die Interessen der Branche. Als Bildungsverband koordiniert er die überbetrieblichen Bildungsaktivitäten des Wirtschaftszweigs, gestaltet und sichert die Qualität der beruflichen Bildung auf Bundesebene und ist die Stimme der Versicherungswirtschaft in Bildungsfragen. Nach dem Motto „Abschlüsse mit Anschlüssen“ bietet das Bildungsnetzwerk Versicherungswirtschaft, zu dem neben dem Bildungsverband 33 BWV Regional sowie die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) gehören, flächendeckend überbetriebliche Bildungsangebote für die Branche an.