Reimann zu aktuellen Entwicklungen in der …

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Reimann zu aktuellen Entwicklungen in der Rentenversicherung

26.06.2014

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Axel Reimann, ging in seinem Bericht an die heute in Potsdam tagende Bundesvertreterversammlung vor allem auf die geplanten Neuregelungen im RV-Leistungsverbesserungsgesetz und ihre Umsetzung im Bereich der Rentenversicherung ein.

Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Axel Reimann, ging in seinem Bericht an die heute in Potsdam tagende Bundesvertreterversammlung vor allem auf die geplanten Neuregelungen im RV-Leistungsverbesserungsgesetz und ihre Umsetzung im Bereich der Rentenversicherung ein.

Reimann hob in seinem Bericht hervor, dass mit dem Gesetz erstmals nach drei Jahrzehnten nun primär auf Leistungsverbesserungen gesetzt werde. Bisher habe bei den Reformen die Konsolidierung der Rentenfinanzen im Vordergrund der Reformmaßnahmen gestanden habe, so Reimann. Bemerkenswert sei beim jetzigen Rentenpaket „das finanzielle Volumen, aber auch die Abkehr von grundlegenden Handlungsmaßstäben, die vom Gesetzgeber in den zurückliegenden Perioden als zielführend und systemgerecht angesehen wurden“ sagte Reimann.

Reimann betonte, dass die zeitnahe Umsetzung des aktuellen Reformpakets für die Rentenversicherungsträger eine große Herausforderung darstelle. Man werde die Mütterrente für Versicherte, die ab Juli neu in Rente gehen, bei der Rentenfestsetzung bereits berücksichtigen können. Bei den rund 9,5 Millionen Rentnerinnen, deren laufende Rente sich aufgrund der Mütterrente erhöht, werde die Umsetzung allerdings einige Zeit benötigen. Die Versendung der Bescheide und die Auszahlung der zusätzlichen Leistungen werde ab August beginnen und solle im vierten Quartal 2014 abgeschlossen sein, so Reimann.

Auch bei der abschlagfreien Rente ab 63 gebe es zusätzlichen Bearbeitungsaufwand vor allem in den Fällen, in denen für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von 45 Versicherungsjahren auch Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollen, so Reimann. Da hier nur Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld berücksichtigt würden, nicht aber von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, hänge die Dauer der Antragsbearbeitung entscheidend davon ab, wann feststehe, welche Leistung während der Arbeitslosigkeit bezogen worden sei. In den Fällen, in denen die Wartezeit von 45 Jahren auch ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllt wird, könnten die Rentenanträge ab dem 1. Juli zügig bearbeitet werden, sagte Reimann.

Reimann ging in seinem Bericht auch auf die Leistungsverbesserungen im Bereich der Erwerbsminderungsrenten ein und machte deutlich, dass diese ab dem 1. Juli umgesetzt werden könnten.




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