Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V.; Berlin, (IGVM)
Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin hat am 30. Mai 2014 ihre Stellungnahme zu Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) an das Bundesfinanzministerium übergeben und darin das Reformvorhaben als Schnellschuss-Gesetz kritisiert.
Die Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler e.V., Berlin (www.IGVM.de hat am 30. Mai 2014 ihre Stellungnahme zu Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) an das Bundesfinanzministerium übergeben und darin das Reformvorhaben als Schnellschuss-Gesetz kritisiert. „Der Referentenentwurf ist von seinen Inhalten her nicht geeignet, die Lebensversicherung nachhaltig für Versicherte attraktiver zu machen“, so Wilfried E. Simon, 1. Stellvertretender Vorsitzender und Dozent für Versicherungsrecht.. „Nur wenn die Produkte der Lebensversicherer flexibler werden, steigt die Nachfrage und insbesondere Versicherungsmakler werden sie dann auch wieder verstärkt empfehlen können.Dazu gehört, dass Versicherte den Vertrag bei sich ändernden Lebensumständen, z.B. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, nicht vollends kündigen oder beitragsfrei stellen müssen. Der Rückkauf stellt für die Lebensversicherer einen Mittelabfluss dar, und auf Seiten der Versicherten ist die vorzeitige Vertragsbeendigung meist mit Verlusten verbunden“, so Simon. Darf man den Statistiken der Verbraucherverbände Glauben schenken, so werden rund 2/3 aller abgeschlossenen Lebensversicherung vor dem Ablauf beendet. Hier verlangt die IGVM, die Lebensversicherer stärker in die Pflicht zu nehmen, in dem sie für mehr Flexibilität der Produkte Verantwortung trage, denn das Problem sei hausgemacht und den Lebensversicherungen bereits seit Jahrzenten bekannt.
Zwar sehe der Referentenentwurf keine Senkung der Provisionen und Courtagen vor, wie durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), von der Politik gefordert wurde und auch eine Verlängerung der Stornohaftungszeit von 5 auf 10 Jahre ist im Referentenentwurf nicht vorgesehen. Dennoch sollen Versicherer künftig nur 2,5% bilanzrechtlich einstellen dürfen. Dadurch sei eine Absenkung der Abschlussvergütung bei vielen Lebensversicherern zu erwarten, was zu verkürzten und somit weniger intensiven Beratung des Verbrauchers führen müsse. Dies sei aber nicht im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes, so Simon. „Wir fordern daher von den Lebensversicherern, Versicherungsmakler/innen auf deren Anforderung hin Abschlusskostenfreie Nettotarife zur Verfügung zu stellen. Somit sind Versicherungsmakler/innen in der Lage, die Beratungs- und Vermittlungskosten Aufwandsbezogen und an den Ertragserwartungen orientiert selbst zu kalkulieren. Für den Verbraucher dürften sich diese Kosten durchschnittlich halbieren, was die Attraktivität der Lebensversicherung in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen durch steigende Renditen fördert“, prognostiziert Simon.
Zusatzmaterial:
Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
Pressekontakt:
Wilfried E. Simon
Brückenstraße 22
57647 Nistertal
Telefon: 02661 / 94 95 - 81
Fax: 02661 / 94 95 - 82
E-Mail: wilfried.simon@IGVM.de
Internet: www.IGVM.de