Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung …

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Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung und zum Rentenpaket

25.06.2014

Die Rentenversicherung wird in diesem Jahr voraussichtlich eine schwarze Null beim Haushalt schreiben. Nachdem das Haushaltsjahr 2013 mit einem Überschuss von 1,9 Milliarden Euro endete, werden sich Ausgaben und Einnahmen in diesem Jahr weitgehend die Waage halten.

Die Rentenversicherung wird in diesem Jahr voraussichtlich eine schwarze Null beim Haushalt schreiben. Nachdem das Haushaltsjahr 2013 mit einem Überschuss von 1,9 Milliarden Euro endete, werden sich Ausgaben und Einnahmen in diesem Jahr weitgehend die Waage halten. Dies sagte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Potsdam tagende Bundesvertreterversammlung.

Im laufenden Jahr seien zwar Rentenmehrausgaben von 7,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr zu erwarten. Dennoch werde zum Jahresende 2014 mit einer ähnlichen Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage wie zum Ende des Vorjahres gerechnet, als die Nachhaltigkeitsrücklage rund 32 Milliarden Euro betrug. Grund hierfür sei, dass der Gesetzgeber den Beitragssatz zu Jahresbeginn entgegen der an sich geltenden Systematik nicht von 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent gesenkt habe.

Nach den jüngsten Finanzschätzungen könne der Beitragssatz in der Rentenversicherung noch bis 2019 bei 18,9 Prozent bleiben, so Gunkel. Im Jahr 2020 müsse der Beitragssatz nach den aktuellen Berechnungen der Rentenversicherung dann auf 19,4 Prozent angehoben werden. Bis 2030 werde das Rentenniveau durch die aktuellen Reformmaßnahmen mit voraussichtlich 43,8 Prozent um 0,5 Prozentpunkte niedriger und der Beitragssatz mit voraussichtlich 21,9 Prozent um 0,4 Prozentpunkte höher liegen als ohne die Reform.

Kritisch äußerte sich Gunkel zur Finanzierung des Rentenpakets: „Zusätzliche nicht beitragsgedeckte Leistungen wie beispielsweise die Mütterrenten sind nicht über höhere Beiträge und verminderte Rentenanpassungen, sondern vollständig über Steuermittel aus dem Haushalt des Bundes zu finanzieren“, sagte er. Auch nach Verabschiedung des Gesetzes werde die Rentenversicherung weiterhin einfordern, dass jede Leistung der Rentenversicherung systemgerecht zu finanzieren sei.

Die geplante Aufstockung des Bundeszuschusses ab 2019 reiche in keiner Weise aus, die zusätzlichen nicht beitragsgedeckten Leistungen im Rahmen der Mütterrente und der abschlagsfreien Rente mit 63 adäquat aus Steuermitteln zu finanzieren, so Gunkel. Mit seinen Zuschüssen beteilige sich der Bund bis 2030 mit nicht mehr als einem Viertel an den Mehrausgaben des Rentenpakets. Positiv bewertete Gunkel, dass mit den Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten und beim Reha-Deckel Vorschläge der Rentenversicherung aufgegriffen worden seien.




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