2. Münstersches Vermittlerforum - Praxisbezogenes Know-How auf wissenschaftlichem Niveau
An deutlichen Aussagen fehlte es nicht auf dem 2. Münsterschen Vermittlerforum auf Schloss Wilkinghege in Münster. Die Westfälische Provinzial Versicherung und die Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster hatten zur Neuauflage des Forums eingeladen.
An deutlichen Aussagen fehlte es nicht auf dem 2. Münsterschen Vermittlerforum auf Schloss Wilkinghege in Münster. Die Westfälische Provinzial Versicherung und die Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster hatten zur Neuauflage des Forums eingeladen.Freuten sich über lebhafte Diskussionen – von links: Christian Buschkotte (Maklergeschäft Westfälische Provinzial). Prof. Dr. Heinrich Schradin, (Institut für Versicherungswissenschaft der Uni Köln) Eva Tkocz, (Industriedirektion Nord Provinzial NordWest), Prof. Dr. Heinrich Dörner (Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster) sowie die Fach-anwälte Carsten Hösker und Jens D. Sprenger.
Prof. Dr. Heinrich R. Schradin, Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität Köln, eröffnete mit dem Thema ‚Honorarberatung’ und forderte auf, Glaubenssätze, wie die Verwerflichkeit der provisionsgestützten Beratung, kritisch zu hinterfragen, denn „die Hypothese, dass eine provisionsgestützte Beratung zu einer einseitig auf den Erfolg ausgerichteten Beratung führt, findet keine empirische Stütze.“ Als mögliche Alternative zu einer Honorarvergütung und der Abschlussprovision schlug Schradin die Vergütung durch Folgeprovisionen vor, deren Barwert sofort an den Vermittler ausgezahlt werden könne. Jens D. Sprenger, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Sinzing, betrachtete Honorar-vereinbarungen kritischer. Exemplarisch stellte er einen Fall vor, in dem sich ein Makler seinen Vergütungsanspruch gegen den Kunden durch Abtretung des Rückkaufwerts der Versicherung abgesichert hatte. Zusammenfassend wies er drauf hin, dass man jeden Fall ‚kreativer Honorarvereinbarungen’ gesondert betrachten müsse.Den zweiten thematischen Schwerpunkt bildete die ‚Rechtliche Behandlung von Maklerbedingungen’. Rechtsanwalt Carsten Hösker, LL.M., vom Kölner Standort der Kanzlei Bach Langheid Dallmayr, machte deutlich, inwieweit Maklerbedingungen allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen können. In der anschließenden Diskussion wurde klar, wie sie in Mitversicherungskonstellationen einzuordnen sind. Außerdem wurden die Anforderungen an das Aushandeln der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfragt.
Bereits zu Beginn der Veranstaltung waren sich die Veranstalter, Prof. Dr. Heinrich Dörner, Direktor der Forschungsstelle für Versicherungswesen, und Christian Buschkotte, Hauptabteilungsleiter Firmenkunden/Maklervertrieb der Westfälischen Provinzial Versicherung, darin einig, dass es angesichts der zahlreichen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene an Diskussionsstoff für das Münsterische Vermittlerforum in den kommenden Jahren nicht mangeln werde.
Durch die Begrenzung des Forums auf siebzig Teilnehmer, sei die Gelegenheit für kollegialen Austausch abseits von Wettbewerb und Tagesgeschäft intensiv genutzt worden. „Das Forum bietet Informationen aus erster Hand gekoppelt mit einem Know How-Transfer auf wissenschaftlichem Niveau“, wie auch Burghard Krassuski vom Ecclesia Versicherungsdienst, Detmold, betonte.
Pressekontakt:
Jörg Brokkötter
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Unternehmen:
Westfälische Provinzial
Versicherung Aktiengesellschaft
Provinzial-Allee 1
48131 Münster
Internet: www.provinzial-online.de
Über die Westfälische Provinzial Versicherung
Die Westfälische Provinzial Versicherung gehört seit 2005 zur Provinzial NordWest Versicherungsgruppe. Sie ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet Westfalen und führt fast fünf Millionen Versicherungsverträge in ihrem Bestand. Traditionell engagiert sich das Unternehmen mit einer Vielzahl von Initiativen für die Region, vor allem im kulturellen Bereich, in der Schadenprävention sowie der Zusammenarbeit mit den Feuerwehren.