Pflegefall – ein hohes finanzielles Risiko

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Pflegefall – ein hohes finanzielles Risiko

13.05.2014

Staatlich geförderte Pflegevorsorge wichtige Ergänzung der privaten Krankenzusatzversicherung, Krankenversicherer der S-Finanzgruppe, Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung, zweitgrößter Zusatzversicherer Deutschlands.

  • Staatlich geförderte Pflegevorsorge wichtige Ergänzung der privaten Krankenzusatzversicherung
  • Krankenversicherer der S-Finanzgruppe, Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung, zweitgrößter Zusatzversicherer Deutschlands

Mit dem Begriff Pflegefall verbinden Menschen Unangenehmes. Tritt er ein, ist man in seiner Lebensqualität stark eingeschränkt und von anderen abhängig. Das finanzielle Risiko wird hingegen meist ausgeblendet. Schließlich gebe es die Pflegepflichtversicherung – sie wird im Ernstfall schon alles zahlen. „Diese Annahme ist aber leider ein Irrtum“, weist Dr. Harald Benzing, Vorstandsmitglied der Versicherungskammer Bayern, anlässlich des heutigen Tags der Pflege hin.

Pflegepflichtversicherung reicht meist nicht aus
Denn die Pflegepflichtversicherung kommt in allen drei Pflegestufen nur für etwa die Hälfte der Kosten auf. Die restlichen Kosten müssen die Betroffenen selbst übernehmen. Doch die eigenen finanziellen Mittel reichen langfristig meist nicht aus, selbst wenn man neben der laufenden Rente Ersparnisse hat oder sogar eine Immobilie besitzt. Sind die eigenen finanziellen Möglichkeiten erschöpft, bleibt der Gang zum Sozialamt unausweichlich; doch damit werden die Angehörigen – Kinder oder sogar Enkelkinder – in die Pflicht genommen und müssen für den Pflegebedürftigen zahlen. Ein Szenario, das sich viele Menschen ersparen möchten.

Staat fördert Eigenvorsorge
Die Politik hat die Bedeutung der ergänzenden Pflegevorsorge erkannt und gehandelt: Seit 2013 fördert der Staat bestimmte Pflegezusatztarife („Pflege-Bahr“) mit 60 Euro pro Jahr. Benzing begrüßt dies: „Die Initiative der Bundesregierung ist ein gutes Signal an die Menschen, für den Fall ihrer Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Der ‚Pflege-Bahr’ ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Die Einführung der kapitalgedeckten Lösung für die Absicherung der Pflegebedürftigkeit ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Private Vorsorge mit „FörderPflege“ (Pflege-Bahr)
Wer den Tarif „FörderPflege“ der Versicherungskammer Bayern abschließt, hat Anspruch auf die staatliche Förderung. Die Voraussetzungen dafür sind ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro und eine Absicherung von mindestens 600 Euro pro Monat in der höchsten Pflegestufe III.

Dass sich die Förderung besonders für junge Menschen lohnt, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Eine 30-jährige Person zahlt einen monatlichen Eigenbeitrag von 10,20 Euro. Im Pflegefall leistet die Versicherungskammer Bayern monatlich 1.200 Euro in Pflegestufe III. Ein Abschluss lohnt sich aber auch noch in einem späteren Lebensabschnitt. Eine 50-jährige Person zahlt einen monatlichen Beitrag von 12,20 Euro und erhält im Pflegefall in Pflegestufe III monatlich 600 Euro. Die Versicherungskammer Bayern empfiehlt, für eine umfassende Pflegevorsorge ergänzend zur „FörderPflege“ eine weitere private Absicherung zu prüfen.

Die geförderte Pflegevorsorge haben beim Konzern VKB, mit seinen beiden Krankenversicherern Bayerische Beamtenkrankenkasse und Union Krankenversicherung, in 2013 rund 70.000 Personen abgeschlossenen. „Im Zusatzgeschäft konnten wir vergangenes Jahr 4,2 Prozent zulegen und sind somit der zweitgrößte Zusatzversicherer in Deutschland“, so Benzing weiter. „Auch dieses Jahr hält die Nachfrage nach dem Pflege-Bahr unvermindert an.“

Wichtige Hintergrundinformationen zur FörderPflege
Abschlussvoraussetzungen:
  • Mindesteigenbetrag: 10 Euro pro Monat (5 Euro zahlt der Staat)
  • Mindestabsicherung in Pflegestufe III: 600 Euro pro Monat
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • bestehende Versicherung in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung
  • keine laufenden Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung

Besonderheiten:
  • Leistung auch bei „eingeschränkter Alltagskompetenz“, z.B. Demenz (Pflegestufe 0): 20% der vereinbarten Leistung in Pflegestufe III
  • Leistung in Pflegestufe I: 20%
  • Leistung in Pflegestufe II: 40%
  • Leistung in Pflegestufe III: 100%
  • keine Gesundheitsfragen, keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
  • Wartezeit 5 Jahre (entfällt bei Unfällen)




Pressekontakt:
Claudia Scheerer
- Pressesprecherin -
Telefon: 089 / 21 60 30 50
Fax: 089 / 21 60 30 09


Unternehmen:
Versicherungskammer Bayern
Maximilianstraße 53
80530 München
E-Mail: presse@vkb.de

Internet: www.vkb.de

Stefan Liebl
- Stellvertretender Pressesprecher -
Telefon: 089 / 21 60 17 75
Fax: 089 / 21 60 30 09

Über den Konzern VKB

Der Konzern VKB ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und unter den Top Ten der Erstversicherer. Im Geschäftsjahr 2013 erzielte er im gesamten Versicherungsgeschäft Beitragseinnahmen von 7,14 Mrd. Euro (vorläufig). Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg tätig; im Krankenversicherungsgeschäft zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit. Der Konzern VKB ist mit dem Zertifikat „Beruf und Familie“ als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet und beschäftigt rund 6.800 Mitarbeiter.

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