Haftpflichtproblematik bei Geburtshebammen

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Haftpflichtproblematik bei Geburtshebammen

26.05.2014

Heute wurden die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband über den Ausgleich der ab dem 1. Juli 2014 steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung fortgesetzt.

Heute wurden die Verhandlungen zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband über den Ausgleich der ab dem 1. Juli 2014 steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung fortgesetzt. Über einen Ausgleich der Steigerung der Haftpflichtkosten für Hebammen, die Vorsorge, Wochenbett und Kurse anbieten, haben sich die Vertragspartner verständigt.

Leider konnte jedoch keine Einigung für den Ausgleich der Hebammen mit Geburtshilfe erzielt werden. Insgesamt steigen die Kosten aller rund 2.500 in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen, die ihre Steigerung zur Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen haben, um knapp 2 Millionen Euro ab 1. Juli 2014. Der GKV-Spitzenverband hat drei verschiedene Modelle vorgestellt, wie der berechnete Betrag vollständig zwischen den Hebammen verteilt werden kann. Leider haben die Hebammenverbände alle drei Modelle abgelehnt.

Nach wie vor fordern die Hebammenverbände statt der für den gesetzlich vorgesehenen Ausgleich der Haftpflichtkostensteigerung erforderlichen 2 Millionen das Doppelte und waren zu keinerlei Kompromiss bereit.

Vorschlag hätte auch für Hebammen mit wenigen Geburten Lösung gebracht

Die drei Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes berücksichtigen den Wunsch der Hebammenverbände, den Ausgleich nach den unterschiedlichen Tätigkeitsspektren (reine Hausgeburtshebamme, Hausgeburtshebamme, die auch 1:1 Beleggeburten durchführt, Geburtshaushebamme, die auch als Beleghebamme im Schichtdienst tätig ist usw.) auf Grundlage von Daten des Deutschen Hebammenverbande zu berechnen. Damit wäre ab 1. Juli 2014 sichergestellt, dass auch Hebammen, die nur gelegentlich Geburten betreuen, durch die Prämiensteigerung zur Berufshaftpflichtversicherung nicht überlastet werden. Für Geburtsleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, ergeben sich mit den Modellrechnungen automatisch höhere Ausgleichsbeträge als bei der bisherigen Verteilung. Die Vorschläge der Krankenkassen sehen Zuschläge für die Berufshaftpflicht von bis zu fast 140 Euro je Hausgeburt vor. Mit diesem Berechnungsmodell wäre die Problematik für Hebammen mit nur wenigen Geburten bereits gelöst worden.

Die Zeit drängt

Wenn es bis zum 30. Juni 2014 keine Einigung gibt, kann die tatsächlich gezahlte Vergütung pro Geburt aufgrund eines zwischen den Hebammenverbänden und dem GKV-Spitzenverband im vergangenen Jahr abgeschlossenen Vertrages sogar sinken. Das muss verhindert werden! Die Ausgleichszahlung für die Steigerung der Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung in dem Zeitraum 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 erfolgte in dem Zeitraum 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014. Deshalb bekamen die Hebammen bei jeder Geburt einen höheren Haft-pflichtausgleich ausgezahlt. Demzufolge sinkt der Betrag ab dem 1. Juli 2013, es sei denn, bis dahin kann über die Ausgleichzahlung für die erneute Prämiensteigerung ab dem 1. Juli 2014 Einigkeit erzielt werden.

Der GKV-Spitzenverband bedauert, dass der fehlende Einigungswille der Hebammenverbände dazu führt, dass die freiberuflich tätigen Hebammen keine Planungssicherheit für den Zeitraum ab 1. Juli 2014 bekommen. Wir fordern die Hebammenverbände auf, die Verhandlungen um die Ausgleichzahlungen für die steigenden Prämien für deren Berufshaftpflichtversicherung nicht mit allgemeinen Honorarforderungen zu vermischen. Als nächsten Schritt haben die Hebammen angekündigt, die Schiedsstelle anzurufen.




Pressekontakt:
Florian Lanz
- Stabsbereich Kommunikation -
Telefon: 030 / 206288 - 4200
Fax: 030 / 206288 - 84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de


Unternehmen:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 30
10117 Berlin

Internet: www.gkv-spitzenverband.de


Über den GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 134 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß §217a SGBV.

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