AfW-Umfrage: 62% der Vermittler wollen § …

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AfW-Umfrage: 62% der Vermittler wollen § 34i GewO-E beantragen

02.05.2014

Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland u.a. durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfW-Umfrage mit über 650 Teilnehmer/-innen äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind.

Ab März 2016 wird die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland u.a. durch einen neuen § 34i Gewerbeordnung (GewO) umgesetzt. In einer AfW-Umfrage mit über 650 Teilnehmer/-innen äußerten 62% der Vermittler, dass sie eine Erlaubnis zur Vermittlung von Immobilienfinanzierungen beantragen werden, wenn die „Spielregeln“ sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f GewO vergleichbar sind.

Zurzeit arbeiten das Bundesjustiz- und Bundeswirtschaftsministerium an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Diese muss am 21.03.2016 in Deutschland in Kraft treten. Der AfW hatte eine große Umfrage zu diesem Themen durchgeführt, um Informationen über dieses Vermittlersegment zu erhalten und in seine politische Arbeit einfließen zu lassen.

In einer ersten Auswertung zeigten sich folgende Ergebnisse:
  • 62% der befragten Vermittler würden eine Erlaubnis zur Finanzierungsvermittlung gem. § 34i-E beantragen, wenn die Spielregeln sowie die Kosten zu den Regelungen der §§ 34d und 34f vergleichbar sind. 28% beantworteten diese Frage mit „Vielleicht“. Für nur 10% der Befragten kommt der § 34i nicht in Frage.
  • Sollte es zu einer Alte-Hasen-Regelungen kommen und der Nachweis der Berufserfahrung u.a. durch den Nachweis einer § 34c Erlaubnis gefordert werden(was sich andeutet), dann würden viele Vermittler diese Alte-Hasen-Regelung in Anspruch nehmen können. Sollte es erneut eine 7-Jahren-Frist geben, dann hätten 85% der Vermittler ihren 34c schon länger als 7 Jahre und würden unter diese Regelung fallen, sofern sie die Finanzierungsvermittlung auch durch weitere Geschäftsunterlagen nachweisen können.
  • Im Schnitt werden 17 Finanzierungen pro Jahr vermittelt, die durchschnittlich vermittelte Darlehenssumme beträgt 170.000€. Die absolute Anzahl der Vermittlungen pro Jahr zeigt, dass die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen bei vielen Vermittlern noch kein zentraler Baustein ihrer Tätigkeit ist und somit noch großes Wachstumspotential besteht.

„Wir bedanken uns bei allen Vermittlern, die an der Umfrage teilgenommen haben“ freut sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher über die große Teilnehmerzahl. „Solche Informationen sind bei den politischen Gesprächen sehr wichtig. Der AfW wird sich für eine Regulierung einsetzen, die den Vermittlern Raum für professionelles Arbeiten lässt“, so Rottenbacher weiter.




Pressekontakt:
Frank Rottenbacher
E-Mail: rottenbacher@afw-verband.de


Unternehmen:
AfW - Bundesverband
Finanzdienstleistung e.V.
Ackerstr. 3
10115 Berlin

Telefon: 030 / 639 64 37 - 0
Fax: 030 / 639 64 37 - 29

Internet: www.afw-verband.de


Über den AfW:
Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.500 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.


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