Startschuss für die Erprobung des neuen …

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Startschuss für die Erprobung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

09.04.2014

Im Rahmen des heutigen Pressetermins im Bundesministeri-um für Gesundheit zum Start der Erprobungsphase zum neuen Pflegebedürftig-keitsbegriff erklärte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

Im Rahmen des heutigen Pressetermins im Bundesministerium für Gesundheit zum Start der Erprobungsphase zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff erklärte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes:

„Jahr für Jahr stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung bei über 1,5 Millionen Menschen den Pflegebedarf im Sinne der Pflegeversicherung fest. Dabei darf die große Anzahl an Begutachtungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich in jedem einzelnen Fall um ein individuelles Schicksal handelt. Deshalb gilt: Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss solide und verantwortungsvoll erprobt werden. Mit den beiden jetzt beginnenden Studien geschieht dies. Damit wird der erste Schritt auf dem Weg zur praktischen Einführung und damit zur spürbaren Leistungsverbesserung gemacht. Das ist ebenso richtig wie dringend notwendig.

Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassess-ments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollen eventuelle Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden. Wir wollen, dass Missverständnisse oder Schwächen rechtzeitig aufgezeigt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der flächendeckenden Einführung des Instruments vorgenommen werden können. Diese Studie wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum (Prof. Reif) durchgeführt werden. Die Stichprobe im Projekt umfasst insgesamt 2000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wird. Alle MDKs in Deutschland beteiligen sich an dem Projekt, das im Dezember 2014 abgeschlossen sein wird.

Parallel dazu wird Prof. Heinz Rothgang von der Universität Bremen in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 2.000 Personen erfassen, welche Leistungen sie heute bekommen. Ziel dieses im Januar 2015 abgeschlossenen Vorhabens „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ ist die Schaffung einer soliden und aktuellen empirischen Grundlage, um daraus die künftigen Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand zu ermitteln.

Begleitet wird die Arbeit an diesen beiden Studien durch das neue Begleitgremi-um, in dem neben Vertretern des BMG, des BMSFJ sowie des Pflegebeauftragten Herrn Laumann und dem GKV-Spitzenverband weitere Institutionen aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen vertreten sind.

Ich bin sehr froh über den politischen Rückenwind, den das große Vorhaben der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs derzeit bekommt. Denn nur, wenn die Politik entschlossen vorwärts geht und die notwendigen politischen Entscheidungen trifft, kann die Pflegeversicherung grundlegend und systematisch weiterentwickelt werden. Es ist gut, dass wir nun den Schritt von den reinen Vorarbeiten hin zu den konkreten Umsetzungsarbeiten gemacht haben.

Zur Ergänzung halten wir es noch für notwendig, auch die Versorgungsaufwände in der ambulanten Pflege zu ermitteln. Sicherlich lassen sich viele Erkenntnisse aus der Studie von Prof. Rothgang aus der stationären Pflege auf die ambulante Pflege übertragen. Sicher ist aber auch, dass wir die Besonderheiten der häuslichen Pflege berücksichtigen müssen. Damit sichergestellt ist, dass die besseren Leistungen, die es mit der Pflegereform geben soll, auch im ambulanten Bereich zielgenau bei den Menschen ankommen, die zu Hause gepflegt werden, ist eine ergänzende Studie notwendig, die den ambulanten Bereich in den Blick nimmt. Dazu würde eine kleinere Studie mit einer Stichprobe von ca. 500 Pflegebedürftigen reichen. Wir werden das auf der ersten Sitzung des neuen Begleitgremiums im Mai vorschlagen. Wir stehen in den Startlöchern, die praktische Umsetzung kurzfristig anzustoßen.

Gelegentlich hört man in der pflegepolitischen Diskussion die Forderung, dass es nun genug sei mit vorbereitenden Arbeiten, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich eingeführt werden müsste. Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat jetzt begonnen. Die nun gestartete Erprobung ist ein notwendiger Bestandteil der Einführung, um Ungerechtigkeiten und Fehler so weit wie möglich zu vermeiden.“




Pressekontakt:
Florian Lanz
- Stabsbereich Kommunikation -
Telefon: 030 / 206288 - 4200
Fax: 030 / 206288 - 84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de


Unternehmen:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 30
10117 Berlin

Internet: www.gkv-spitzenverband.de


Über den GKV-Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 134 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß §217a SGBV.

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