Die Neubehandlung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen …

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Die Neubehandlung der Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen ist umstritten - Gesamtverband der Versicherungswirtschaft sagt Ja zu einer neuen Ausschüttungsregelung

13.03.2014

Die klassische Lebensversicherung steht vor weitreichenden Veränderungen. Dies ist das Fazit der gestrigen Jahrespressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Zahlreiche offene Fragen belasten die Neuabschlüsse der mit regelmäßigen Beiträgen besparten Policen.

Die klassische Lebensversicherung steht vor weitreichenden Veränderungen. Dies ist das Fazit der gestrigen Jahrespressekonferenz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Zahlreiche offene Fragen belasten die Neuabschlüsse der mit regelmäßigen Beiträgen besparten Policen. Grund ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die die Gesellschaften und den Gesetzgeber seit einiger Zeit dazu zwingt, Mechanismen und Funktionsweise von kapitalbildenden Lebensversicherungen zu überdenken. Ein Knackpunkt sind unter anderem die Bewertungsreserven, die sich aus den Kursgewinnen des Gesamtbestandes an festverzinslichen Wertpapieren speisen und nach geltender Regelung an die Versicherten mit fällig werdenden Verträgen zu 50 Prozent ausgezahlt werden müssen. Dies geht zu Lasten der laufenden und Neuverträge, die eine deutlich niedrigere Verzinsung haben als die Altverträge und nach den Zahlen des GDV hierdurch auf 0,4 Prozent ihrer laufenden Verzinsung verzichten mussten. So beträgt die garantierte Verzinsung bei Neuabschlüssen derzeit 1,75 Prozent pro Jahr – mit der geplanten Reform sinkt dieser Satz voraussichtlich auf 1,25 Prozent.

Von der bestehenden Regelung zu den Bewertungsreserven profitieren nur 5 Prozent der Versicherten – die große Mehrheit muss hierdurch um ihre garantierte Verzinsung fürchten. Dieser Ungleichbehandlung will der Gesetzgeber nun entgegentreten. Im Gespräch ist neben neuen Verteilungsquoten auch eine Beteiligung der Aktionäre. So könnten etwa Dividenden gekürzt oder ganz versagt werden, wenn der Garantiezins in Gefahr ist. Eine solche Regeländerung wird vom Gesamtverband ebenfalls unterstützt, da die Versicherten Vorrang vor den Aktionären haben müssten. Verbraucherschützer kritisieren die Umverteilung, da damit frühere Annahmen der Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht mehr eingehalten würden.

Für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ sind die Kürzung bei den Altkunden und eine mögliche Inanspruchnahme der Aktionäre äußerst fragwürdig. Sie gibt den Versicherungsgesellschaften die Schuld an der Misere, da diese in der Vergangenheit „mit hohen Zinsgarantien auf Kundenfang“ gegangen seien. Zudem wird das Vertriebsnetz für aufgebläht gehalten und die Höhe der Provisionen als überteuert angeprangert. Für die Tageszeitung ist es daher nicht einzusehen, warum nicht die Gesellschaften nicht selbst die Lasten tragen sollen, die sie nun unter den Versicherten umverteilen oder auf die Anteilseigner abwälzen wollen. Weder kenne die Versicherungswirtschaft ein Umlageverfahren noch eine Art Generationenvertrag. Für die „FAZ“ ist das Problem nicht nur hausgemacht, es war auch seit mehreren Jahren durch die historisch niedrigen Zinsen absehbar, die im Übrigen von der Fiskal- und Geldpolitik bestimmt wurden und daher von Staat und Gesetzgeber mitverantwortet werden müssen. Genau wie auch der Zwang, die Geldmittel bei Lebensversicherungen in Staatsanleihen mit Minizinsen investieren zu müssen.



Michael Sylvester

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