Gut jeder fünfte Minijobber zahlt eigene …

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Gut jeder fünfte Minijobber zahlt eigene Beiträge zur Rentenversicherung - Minijob-Zentrale wertet die Neuregelung vom vergangenen Jahr als Erfolg

26.02.2014

21,2 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich, die im vergangenen Jahr ihre Beschäftigung aufgenommen haben, zahlen eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Bei den Minijobbern in Privathaushalten lag der Vergleichswert zum 31. Dezember 2013 bei 19,7 Prozent.

21,2 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich, die im vergangenen Jahr ihre Beschäftigung aufgenommen haben, zahlen eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Bei den Minijobbern in Privathaushalten lag der Vergleichswert zum 31. Dezember 2013 bei 19,7 Prozent. Dies geht aus dem Bericht der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das vierte Quartal 2013 hervor. „Wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Minijobber bereits Rentner ist oder bereits eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, ist das ein guter Erfolg“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen. Zum 1. Januar 2013 war die generelle Rentenversicherungspflicht für Minijobber eingeführt worden, der allerdings widersprochen werden kann.

Zum Vergleich: Im Dezember 2012 nutzten vor Einführung der Neuregelung gerade rund 6 Prozent aller Minijobber die Möglichkeit, den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung durch Zahlung eigener Beitragsanteile freiwillig aufzustocken.

Bedingt durch diese Gesetzesänderung in der Rentenversicherung und der Anhebung der Verdienstgrenze von Minijobbern auf 450 Euro erhöhte sich auch die Summe der eingezogenen Beiträge und Abgaben. Im vierten Quartal 2013 nahm die Minijob-Zentrale insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro an Pauschalbeiträgen und Steuern ein, dessen überwiegender Teil der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zu Gute kommt. Das Beitragsaufkommen lag 126,9 Millionen Euro über dem Vorjahreswert, was einem Anstieg von 7,4 Prozent entspricht.

Im vierten Quartal des vergangenen Jahres stieg die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich saisonal bedingt leicht um 0,3 Prozent an. Sie liegt jetzt bei rund 6,9 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Minijobber um 0,5 Prozent. „Die Anhebung der Verdienstgrenze von 400 auf 450 Euro hat somit zu keinem nennenswerten Anstieg der Minijobber-Zahlen geführt“, resümiert Thomsen.

Deutlicher zugelegt hat die Zahl der Minijobber in Privathaushalten. Die vom Staat zur Bekämpfung der Schwarzarbeit besonders geförderten Beschäftigungsverhältnisse stiegen um 3,7 Prozent auf jetzt rund 265.000. Gegenüber dem Vorjahreswert erhöhte sich die Zahl sogar um 6,3 Prozent.

Die Gesamtzahl der Minijobber in Deutschland lag zum 31. Dezember 2013 bei 7,12 Millionen und damit um 2,6 Prozent über dem Ausgangswert von Dezember 2004. Dabei basiert der Anstieg beinahe ausschließlich auf dem angestrebten Zuwachs der Minijobs in Privathaushalten. Im gewerblichen Bereich beträgt der Anstieg lediglich 0,3 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 26,38 Millionen im Dezember 2004 auf aktuell 29,83 Millionen. Dies entspricht einem Anstieg um 13,1 Prozent.

Kaum Veränderung gibt es bei der Geschlechterverteilung der Minijobber: Die geringfügigen Beschäftigungen werden zu 61,3 Prozent von Frauen und 38,7 Prozent von Männern ausgeübt. In Privathaushalten sind sogar 91,4 Prozent der Minijobber weiblich.

Der vollständige Quartalsbericht steht unter www.minijob-zentrale.de/quartalsbericht zum Download bereit.

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Pressekontakt:
Pressestelle der Knappschaft-Bahn-See
Claudia Müller
Telefon: 0234 - 304 82260
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E-Mail: presse@kbs.de


Unternehmen:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14/28
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Internet: http://www.kbs.de


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