Hannoversche stellt Lebenspartner gleich

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Hannoversche stellt Lebenspartner gleich

30.01.2014

Was bei den steuerlich geförderten Renten schon qua Gesetz Usus ist, hat die Hannoversche jetzt für die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt: Eingetragene Lebenspartner haben dieselben Möglichkeiten wie Verheiratete.

Was bei den steuerlich geförderten Renten schon qua Gesetz Usus ist, hat die Hannoversche jetzt für die Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt: Eingetragene Lebenspartner haben dieselben Möglichkeiten wie Verheiratete.

Eingetragene Lebenspartner profitieren bei der Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung genauso von der Nachversicherungsgarantie des Direktversicherers wie Verheiratete. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Paaren nach der Heirat oder Verpartnerung (Begründung einer Lebenspartnerschaft) die Erhöhung des Versicherungsschutzes oder den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung zu gleichen Konditionen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Als Anlass für die nachträgliche Erhöhung gelten beispielsweise der Abschluss eines Studiums, ein Hausbau, Geburt oder Adoption und die Eintragung einer Lebenspartnerschaft. Damit können die Versicherten die Absicherungshöhe ihrem gestiegenen Bedarf anpassen.

Die Nachversicherungsgarantie der Hannoverschen gibt es bei allen Angeboten der Berufsunfähigkeitsversicherung und in den „Plus“-Varianten der Risikolebensversicherung.

Sie gilt ebenfalls bei der Baustein - und Rürup-Rente. Hier können sich die Paare mit einer zusätzlichen Risikoversicherung entsprechend absichern.

Was tun bei Riester, Rürup & Co., wenn eine Lebenspartnerschaft eingetragen wurde?
Ob verheiratet oder verpartnert, bei der staatlichen Förderung für die betriebliche Altersvorsorge, für die Riester- und Rürup-Rente macht es keinen Unterschied. Der Lebenspartner hat bei Riester den gleichen Zulagenanspruch wie ein Ehepartner. Dasselbe gilt für den Förderanspruch bei der Rürup-Rente. Hier sind über die Rentengarantiezeit und den Einschluss einer Hinterbliebenenrente Lebenspartner abgesichert.




Pressekontakt:
VHV Gruppe
Stefan Lutter
- Unternehmenskommunikation -
Telefon: 0511 / 907 - 4810
Fax: 0511 / 907 - 4898
E-Mail: slutter@vhv-gruppe.de


Unternehmen:
VHV Holding AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover

Internet: www.hannoversche.de


Über die Hannoversche:
Als Deutschlands erster Direktversicherer bietet die Hannoversche ihren Kunden seit über 135 Jahren Sicherheit. So vertrauen bereits über 700.000 Kunden auf leistungsstarke Produkte in den Bereichen Leben-, Kfz- und Hausratversicherungen. Ausgezeichnete Platzierungen in unabhängigen Vergleichstests bestätigen immer wieder sowohl Produkt- als auch Servicequalität. Die im Direktversicherungsmarkt einzigartig niedrige Stornoquote in der Lebensversicherung unterstreicht die exzellente Beratungsqualität. Die Hannoversche Lebensversicherung AG und die Hannoversche Direktversicherung AG gehören zu der VHV Gruppe.


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