Advent, Advent, die Wohnung brennt... - …

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Advent, Advent, die Wohnung brennt... - ...ein Rauchmelder dies schnell erkennt!

12.12.2013

Leider brennen zur Weihnachtszeit nicht immer nur die Kerzen. Ein Funke aus dem Kamin, eine abgebrannte Kerze auf dem ausgetrockneten Adventsgesteck oder ein Kurzschluss der Lichterkette: Schnell kann sich ein Feuer entfachen. Besonders gefährlich ist es dann, wenn ein Wohnungsbrand unbemerkt seinen Lauf nimmt, zum Beispiel während der Nacht.

Leider brennen zur Weihnachtszeit nicht immer nur die Kerzen. Ein Funke aus dem Kamin, eine abgebrannte Kerze auf dem ausgetrockneten Adventsgesteck oder ein Kurzschluss der Lichterkette: Schnell kann sich ein Feuer entfachen. Besonders gefährlich ist es dann, wenn ein Wohnungsbrand unbemerkt seinen Lauf nimmt, zum Beispiel während der Nacht. Deshalb rät die Hamburger Grundeigentümer-Versicherung zum Tag des Rauchmelders am Freitag, den 13. Dezember einen Schritt für mehr Sicherheit zu tun und – sofern noch nicht erfolgt – in Haus oder Wohnung Rauchmelder anzubringen.

Trotz aller Warnungen und Vorsichtsmaßnahmen, im Dezember werden laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft rund 40 Prozent mehr Wohnungsbrände in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gemeldet als in den übrigen Monaten. Abgesehen von dem materiellen Schaden sind Brände vor allem für Menschenleben gefährlich, denn bereits wenige Atemzüge der giftigen Rauchgase sind tödlich. Dies gilt vor allem nachts, denn schlafende Nasen nehmen keine Gerüche wahr.

Dann werden die kleinen, runden Rauchmelder zu Lebensrettern. Sie melden sich – angebracht an der Zimmerdecke – bei Rauch mit einem schrillen Warnton. Die Hausbewohner können so die Feuerwehr alarmieren und sich selbst in Sicherheit bringen. Mittlerweile ist in den meisten Bundesländern Rauchmelderpflicht, die in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt ist.

Einheitlich ist festgelegt, dass jeweils in Schlafzimmer, Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, mindestens ein Rauchmelder installiert sein muss. Unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland ist, ob der Eigentümer oder Mieter zum Einbau und zur Wartung der Rauchmelder verpflichtet ist.

In jedem Fall sollte sich ein Hausbesitzer über die Installation eines Rauchmelders hinaus gegen Brand und Feuer auch finanziell absichern. Ganz wichtig ist hier für den Immobilienbesitzer die Wohngebäudeversicherung. Und kommt das Inventar, sprich der Hausrat, oder auch die Weihnachtsgeschenke zu Schaden, hilft in der Regel die Hausratversicherung.




Pressekontakt:
Tatjana Balcke
Telefon: 040 / 37663 - 136
Fax: 040 / 37663 - 98136
E-Mail: tatjana.balcke@grundvers.de


Unternehmen:
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstraße 7
20095 Hamburg

Internet: www.grundvers.de


Über die Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Die Grundeigentümer-Versicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) und wurde bereits 1891 in Hamburg gegründet. Sie ist heute eine der letzten Hamburger Versicherungsgesellschaften, die vollständig unabhängig ist.


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