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Hilfe, der Baum brennt - Dr. Klein gibt Versicherungstipps für Weihnachten

09.12.2013

Gemütliches Zusammensitzen bei Kerzenschein und festlicher Baumbeleuchtung – die Weihnachtszeit gehört für viele Deutsche zur schönsten Zeit des Jahres. Doch der Adventskranz aus Tannengrün und echten Kerzen oder defekte Lichterketten lassen auch jedes Jahr die Feuerwehreinsätze in die Höhe schnellen.

Gemütliches Zusammensitzen bei Kerzenschein und festlicher Baumbeleuchtung – die Weihnachtszeit gehört für viele Deutsche zur schönsten Zeit des Jahres. Doch der Adventskranz aus Tannengrün und echten Kerzen oder defekte Lichterketten lassen auch jedes Jahr die Feuerwehreinsätze in die Höhe schnellen. Wer zahlt im Ernstfall den entstandenen Schaden? Dr. Klein gibt Tipps für den richtigen Versicherungsschutz in der besinnlichen Jahreszeit.

Steht plötzlich der Weihnachtsbaum oder der Adventskranz in Flammen und vernichtet die Wohnungseinrichtung, bietet die Hausratversicherung Schutz. Sie ersetzt die Schäden, die durch den Brand und die Löscharbeiten entstanden sind und kommt auch für die verbrannten Weihnachtsgeschenke auf – vorausgesetzt, der Schaden wurde nicht grob fahrlässig verursacht. Brennende Kerzen sollten deshalb am besten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Besonders aufpassen sollten Eltern mit kleinen Kindern. Die beste Vorsichtsmaßnahme ist es, die Kinder über die Gefahren von brennenden Kerzen aufzuklären und immer ein Auge auf das Gesteck oder den Baum zu haben.

Schneit es an Weihnachten, müssen Hausbesitzer trotz aller Vorfreude dafür sorgen, dass es auf ihrem Grund und Boden nicht zu Unfällen kommt. Dazu gehört das Schneeschieben und Streuen ebenso wie die Sicherung des Hauses bei starkem Schneefall, damit niemand beispielsweise durch eine vom Dach herabfallende Schneelawine verletzt wird. Kommt der Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach und jemand verletzt sich durch einen Sturz, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens und die Zahlung der Ersatzansprüche. Dies gilt allerdings nur für Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie auch selbst bewohnen. Vermieter sollten für diese Fälle besser eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt auch, wenn man zum Beispiel auf der Weihnachtsfeier jemanden unabsichtlich verletzt. Passiert einem selbst ein Unfall auf der Firmenweihnachtsfeier, ist man dort durch gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Der Versicherungsschutz gilt auch für die An- und Abreise, sofern diese ohne Umwege erfolgen. Hält man noch kurz an der Tankstelle an und erleidet dort einen Unfall mit lebenslangen Folgen, zahlt nur die private Unfallversicherung eine Invaliditätsrente.




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