Gut abgesichert bei Sturmschäden - Dr. …

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Gut abgesichert bei Sturmschäden - Dr. Klein: Wer haftet bei Schäden durch Winterstürme?

05.12.2013

Mit „Christian“ ist im Oktober ein schwerer Herbststurm über Deutschland hinweggezogen. Teilweise wurden Windgeschwindigkeiten über 170 Stundenkilometer erreicht, sieben Todesopfer und hohe Sachschäden waren die Bilanz. Solche Stürme sind auch im Winter nicht selten - aktuell hat sich das Sturmtief „Xaver“ angekündigt.

Mit „Christian“ ist im Oktober ein schwerer Herbststurm über Deutschland hinweggezogen. Teilweise wurden Windgeschwindigkeiten über 170 Stundenkilometer erreicht, sieben Todesopfer und hohe Sachschäden waren die Bilanz. Solche Stürme sind auch im Winter nicht selten - aktuell hat sich das Sturmtief „Xaver“ angekündigt. Um ihr Hab und Gut zu schützen, sollten Verbraucher deshalb auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten.

„Hausbesitzer brauchen eine Gebäudeversicherung, denn sie deckt alle Schäden ab, die durch den Sturm am Eigenheim entstehen.“, erklärt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. Dabei sind auch Folgeschäden mitversichert, etwa wenn durch das defekte Dach Regen in das Gebäude eindringt. Schäden an der Wohnungseinrichtung, die beispielsweise durch ein zerbrochenes Fenster entstehen, übernimmt die Hausratversicherung. Wurde die Einrichtung allerdings durch ein offen gelassenes Fenster beschädigt, kann die Hausratversicherung die Zahlung verweigern. „Wichtig ist deshalb, alle Türen und Fenster bei Sturm fest zu verschließen und bei Bedarf auch die Terassen- oder Gartenmöbel zu sichern.“, rät Gawarecki.

Sturmschäden, die am Auto entstehen, werden durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Wurde das Auto zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel oder einen umfallenden Baum beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung ein. Fahren Sie allerdings gegen einen umgestürzten Baum, zahlt nur die Vollkaskoversicherung den entstandenen Schaden.

„Damit die Sturmschäden anerkannt werden, muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass mindestens Windstärke 8 herrschte.“, klärt Gawarecki auf. „Für darunter liegende Windstärken gibt es in der Regel keinen Schadenersatz. Hausbesitzer sollten deshalb auch eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, Vermieter brauchen zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Diese Versicherungen zahlen auch, wenn bei niedrigeren Windstärken Personen durch herumfliegende Dachziegel oder marode Äste verletzt werden.“

Hat ein Sturm Schäden am Haus, dem Auto oder der Einrichtung hinterlassen, sollte die Versicherung umgehend darüber informiert werden. Fotos helfen der Versicherung, sich ein Bild vom Schaden zu machen, falls Gegenstände schnell notdürftig repariert werden mussten. Auch eine Liste mit den zerstörten und beschädigten Gegenständen ist für die Versicherung hilfreich. Kaputte Gegenstände sollten aufgehoben werden, da sie als Beweismittel gegenüber der Versicherung dienen.




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