Versicherungsvermittler kritisieren Tippgeber-Praxis in Behörden

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Versicherungsvermittler kritisieren Tippgeber-Praxis in Behörden

27.11.2013

Angesichts von zunehmenden Medienberichten über die Tätigkeit von Beamten als Tippgeber für Versicherungen stellt der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), kritisch fest, dass die Versicherungsvermittlung in die Hände von qualifizierten Versicherungsvermittlern gehört.

Angesichts von zunehmenden Medienberichten über die Tätigkeit von Beamten als Tippgeber für Versicherungen stellt der größte Vermittlerverband Deutschlands, der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), kritisch fest, dass die Versicherungsvermittlung in die Hände von qualifizierten Versicherungsvermittlern gehört. Denn nur sie allein erfüllen die hohen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen.

„Die jetzt bekannt gewordenen Kooperationen von Versicherern mit Behörden sehen wir kritisch“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Sie sind nicht zeitgemäß und bergen zudem die Gefahr, dass berufliche Abhängigkeiten ausgenutzt werden, um in einer kaum zu kontrollierenden Grauzone auch Versicherungsvermittlung zu betreiben. Das schadet unserem Berufsstand.“

Versicherungsvermittlung ist gesetzlich geregelt
Spätestens seit 2007, seitdem die EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in deutsches Recht umgesetzt wurde, bedürfen Versicherungsvermittler eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Nach wie vor nicht erlaubnispflichtig sind Tippgeber, die nur Kontaktdaten von Interessenten an einen Vermittler oder einen Versicherer weitergeben. Das gilt zumindest dann, wenn die Tätigkeit, wie in der Richtlinie definiert, nicht das Ziel hat, den Kunden beim Abschluss oder der Handhabung des Versicherungsvertrages zu unterstützen. Versicherungsvermittlung darf demnach auch nicht ansatzweise durch Tippgeber erfolgen.

„Der BVK hat die Vermittlung von Versicherungen durch Beamte in Amtsstuben schon immer sehr bedenklich gesehen“, betont der BVK-Präsident. „In den 80er und 90er Jahren erreichten wir durch Eingaben beim Gesetzgeber Überprüfungen in öffentlichen Dienststellen. Seitdem muss diese Nebentätigkeit genehmigt werden und darf nur außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden.“

Der BVK hat durch seine langjährigen Forderungen nach Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erreicht, dass es gesetzliche Bestimmungen in diesem Bereich gibt, die zu beachten sind. Darüber hinaus erarbeitete der BVK für seine Mitglieder ein neues Berufsbild für Versicherungsvermittler sowie Berufs- und Compliance-Regeln, die die Berufsausübung an Prinzipien der kaufmännischen Unabhängigkeit, Fairness, Qualifizierung und Ehrbarkeit ausrichten sollen. Dazu gehören kontinuierliche Weiterbildung und das Erarbeiten einer fundierten Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.

Durch die Entwicklung eines Ehrenkodex und die Gründung des Vereins Ehrbare Versicherungskaufleute (VEVK) macht der BVK zudem die Öffentlichkeit auf die Bedeutung und Handlungsmaximen der Versicherungsvermittler als freie und faire Unternehmer aufmerksam.




Pressekontakt:
Hans-Dieter Schäfer
- Pressesprecher -
Telefon: 0228 / 228 05 - 16
Fax: 0228 / 228 05 - 50
E-Mail: bvk@bvk.de


Unternehmen:
Bundesverband Deutscher
Versicherungskaufleute e.V.
Hauptgeschäftsführung
Kekuléstraße 12
53115 Bonn

Hauptstadtbüro
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin

Internet: www.bvk.de


Über den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.

bvk

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