VDVM begrüßt Pläne zur Aufsicht der Makler durch das BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) soll künftig Finanz- und Versicherungsvermittler kontrollieren. Darauf haben sich nach Medienberichten Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) begrüßt diese Pläne.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) soll künftig Finanz- und Versicherungsvermittler kontrollieren. Darauf haben sich nach Medienberichten Union und SPD bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) begrüßt diese Pläne.Sollten die Pläne von Union und SPD, Finanz- und Versicherungsmakler künftig von der BaFIn kontrollieren zu lassen, in die Tat umgesetzt werden, dann hätten sie Hans-Georg Jenssens Unterstützung. „Die Versicherungsvermittlung gehört in die Hände von Professionals und die Aufsicht gehört in die Hände von Professionals“, lautet die klare Position des geschäftsführenden Vorstandes, Dr. Hans-Georg Jenssen gegenüber dem Assekuranz-INFO-PORTAL. Seit Jahren plädiert der Verband nicht nur für die Kontrolle der Zulassung, sondern auch für mehr laufende Aufsicht.
„Wenn wir alle drei Jahre bei den derzeit etwa 46000 Versicherungsmakler nachfragen, ob sie mit mehr als drei Versicherungen zusammenarbeiten, dann wäre die Hälfte der Versicherungsmakler nicht mehr dabei“, so Jenssens Einschätzung. Er fordert eine dynamische Qualitätssicherung durch die BaFIn.
Derzeit sind Finanz- und Versicherungsvermittler der Kontrolle der Gewerbeaufsichtsämter und der Industrie- und Handelskammern (IHK) unterstellt. Jenssen sieht diese Konstruktion ebenfalls als schwierig an, da die IHK sich als Partner der Wirtschaft verstehen und deshalb nur bedingt als Kontrollorgane fungieren können.
Weitere Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen soll die finanzielle Besserstellung der Verbraucherschutzorganisationen wie Stiftung Warentest und den Verbraucherzentrale Bundesverband sein. Ein Sachverständigenrat aus unabhängigen Experten und Wissenschaftlern soll künftig bei Verdacht auf wiederholte Verstöße gegen Verbraucherrechte die Behörden zu einer verpflichtenden Prüfung veranlassen. Außerdem sollen die Verbraucher in Deutschland jährlich über ihre wichtigsten Anliegen befragt werden.
Über die Rolle eines „Bundesbeauftragten für Verbraucherschutz“ oder der Ausbau der Verbraucherzentralen zu Marktwächtern wurde zwischen den Parteien keine Einigkeit erzielt.
Christine Schaade