Infinus-Vorwürfe: Wer haftet für Schaden? Auch …

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Infinus-Vorwürfe: Wer haftet für Schaden? Auch Deals mit Lebensversicherungen?

13.11.2013

Die Vorwürfe um die Infinus-Gruppe weiten sich aus: Ähnlich wie mit den Sparplangeschäften könnten die Unternehmen auch zweifelhafte Geschäfte mit Lebensversicherungen abgeschlossen haben. Gleichzeitig wird über die Haftung für den entstandenen Schaden diskutiert.

Die Vorwürfe um die Infinus-Gruppe weiten sich aus: Ähnlich wie mit den Sparplangeschäften könnten die Unternehmen auch zweifelhafte Geschäfte mit Lebensversicherungen abgeschlossen haben. Gleichzeitig wird über die Haftung für den entstandenen Schaden diskutiert.

Future Business (Fubus) habe Lebensversicherungen aufgekauft und habe sie nicht bis zum Laufzeitende weitergeführt, sondern kündigte einige Policen, um mit dem freigewordenen Geld wiederum neue Renten- und Lebensversicherungen abzuschließen. Die Fubus Tochtergesellschaft Infinus sei als Vermittler aufgetreten und habe von den Versicherern hohe Provisionen kassiert, die bei Infinus wiederum den Gewinn steigerten. So könnten, nach Informationen der Zeitschrift FONDS professionell online, die jahrelangen hohen Umsatzrenditen von mehr als 50 Prozent zustande gekommen sein. Hintergrundinformationen zu diesen Vermutungen und neuen Vorwürfen kommen von dem früheren Infinus-Vermittler Franz Brehm und seinem Anwalt Friedrich Cramer.

Gegen Infinus ermittelt seit vergangener Woche die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug und Veruntreuung von Anlegergeldern. 25000 Anleger sollen insgesamt 400 Millionen Euro investiert haben. Die Unternehmensspitze von Infinus sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Neuen Informationen zufolge sollte Infinus-Vermittler Brehm für seine Tätigkeit eine Vergütung bekommen, die ungewöhnlich ist: Statt ihm seine Vergütung einfach zu überweisen, schloss Infinus auf den Vermittler und seine Frau zwei Lebensversicherungen ab. Begünstigter der Policen war Fubus, weil die Rechte aus den Versicherungen abgetreten waren. Vermittelt wurde das Geschäft über Infinus. Der Vermittler habe 25000 Euro pro Monat von Infinus aus der Provision erhalten – 15000 Euro behielt der Vermittler, mit den anderen 10000 Euro wurde die fällige Prämie für die Versicherung bezahlt. „Welche Provision Infinus dafür erhalten hat, hat das Unternehmen nie offengelegt“, zitiert FONDS professionell online Brehms Anwalt. Der Vermittler Brehm schöpfte zunächst keinen Verdacht. Erst als er die Geschäftszahlen der Fubus-Gruppe kannte, und er nicht erkennen konnte, woher die hohen Gewinne kommen, zog er seinen Rechtsbeistand hinzu.

Der Vermittler habe nach sechs Monaten den Vertrag mit Infinus gekündigt und musste sich mit Infinus um Provisionen rechtlich streiten. Die Richter des Berufungsverfahrens am Oberlandesgericht Dresden deuteten an, dass es sich bei den Geschäften um Betrug handeln könnte und gaben die Akte höchstwahrscheinlich an die Staatsanwaltschaft Dresden weiter, so Cramer. Unklar sei auch, wie es zu der großen Differenz zwischen Buch- und Rückkaufswert der Lebensversicherungen kam. Derzeit ist nicht bekannt, ob diese neuen Vorwürfe Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist.

Gleichzeitig ist umstritten, wer für den entstandenen Schaden aufkommen wird. Laut Medienberichten hätten bereits zwei Unternehmen der Infinus-Gruppe, deren Konten von der Dresdener Staatsanwaltschaft gesperrt wurden, Insolvenzanträge gestellt.

Da es sich bei Infinus um ein Haftungsdach handele, sei die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von Infinus zuständig und nicht die der einzelnen Vermittler. Gleichzeitig haben sich Infinus-Anleger bei der Dresdener Anlegeranwältin Cordula Heß gemeldet, so die Dresdner Neueste Nachrichten. Betroffenen rate die Anwältin, in Erfahrung zu bringen, ob der Finanzvermittler über eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verfüge.




Christine Schaade

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