Debeka: Nebentätigkeit könnte für Beamte strafrechtliche …

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Debeka: Nebentätigkeit könnte für Beamte strafrechtliche Folgen haben

22.11.2013

In einem Rundschreiben hat das rheinland-pfälzische Innenministerium seine Beamten vor mögliche strafrechtliche Konsequenzen gewarnt: Beamte, die für die Debeka als sogenannte Vertrauensmitarbeiter tätig waren und Personaldaten ohne Genehmigung weitergegeben haben, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen.

In einem Rundschreiben hat das rheinland-pfälzische Innenministerium seine Beamten vor mögliche strafrechtliche Konsequenzen gewarnt: Beamte, die für die Debeka als sogenannte Vertrauensmitarbeiter tätig waren und Personaldaten ohne Genehmigung weitergegeben haben, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Wie das Handelsblatt Online berichtet, haben alle 74000 Landesbeamte ein Rundschreiben erhalten, in dem sie auf die Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen bei der Datenweitergabe und die mögliche strafrechtliche Verfolgung hingewiesen wurden. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, so das Ministerium. Werde der Verstoß mit Bereicherungsabsicht oder Gewinnerzielung begangen, kann eine Straftat vorliegen, heißt es in dem Papier weiter.

Man wolle den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten, so das Innenministerium. Doch auch wenn keine Anklage erhoben werde, drohten dienstrechtliche Konsequenzen.

Allein in Rheinland-Pfalz seien – Schätzungen zufolge – etwa 2000 Beamte als sogenannte Vertrauensmitarbeiter für die Debeka in der Vergangenheit in Nebentätigkeit aktiv gewesen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anfang November ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Debeka-Mitarbeiter und Beamte eingeleitet. Das Handelsblatt hatte berichtet, dass in den vergangenen Jahren Millionen von Euro für die Weitergabe von Daten an Beamte ausgezahlt worden seien. Mehrere Debeka-Mitarbeiter sind bereits wegen Beamtenbestechung rechtskräftig verurteilt worden.

Quelle: Handelsblatt online




Christine Schaade

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