Debeka-Adressen-Kauf: Branchenübliche Vertriebspraktiken?

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Debeka-Adressen-Kauf: Branchenübliche Vertriebspraktiken?

04.11.2013

Nach dem Bekanntwerden vom Adresshandel der Debeka, fordert die Politik die Überprüfung der branchenüblichen Vertriebspraktiken durch die Finanzaufsicht Bafin, berichtet das Handelsblatt. Der wenig sensible Umgang mit Versichertendaten soll auf die politische Tagesordnung, verlangt der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach.

Nach dem Bekanntwerden vom Adresshandel der Debeka, fordert die Politik die Überprüfung der branchenüblichen Vertriebspraktiken durch die Finanzaufsicht Bafin, berichtet das Handelsblatt. Der wenig sensible Umgang mit Versichertendaten soll auf die politische Tagesordnung, verlangt der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach. Gleichzeitig verschärft die Debeka als Reaktion die Verhaltensrichtlinien für ihre Mitarbeiter.

Wie das Handelsblatt in seiner Montagsausgabe berichtet, fordern Politiker der Grünenfraktion im Bundestag die Debeka auf, die Rechtsverstöße aufzuklären und sehen auch die Staatsanwaltschaft unter Zugzwang. Gleichzeitig solle die staatliche Finanzaufsicht Bafin prüfen, ob es sich bei den Adressaufkäufen der Debeka um branchenübliche Praktiken handele. Dies fordern auch Verbraucherschützer. Die Debeka hatte in den 1980er und 1990er Jahren Adressen von angehenden Beamten von Behördenmitarbeitern gekauft, um diese dann als neue Kunden zu gewinnen.

Auch der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, ist alarmiert. „Die beunruhigende Praxis der Debeka in der Vergangenheit wirft ein Schlaglicht auf den wenig sensiblen Umgang mit Versichertendaten in der PKV insgesamt“, wird Lauterbach im Handelsblatt zitiert. Er will den Skandal zum Anlass nehmen, das Thema Datenschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Gleichzeitig hat die Debeka zum 31. Oktober neue Verhaltensrichtlinien für ihre Mitarbeiter eingeführt. Diese Richtlinien habe der Vorstand in den vergangenen zwölf Monaten in Zusammenarbeit mit dem Gesamtbetriebsrat, der Rechtsabteilung und dem Compliance-Beauftragten erstellt, so die Mitteilung der Debeka. Die Verhaltensregeln konkretisieren den Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Diesem Kodex ist die Debeka bereits im Juli 2013 beigetreten. Da es bei der Debeka im Vertrieb ausschließlich festangestellte, weisungsgebundene Mitarbeiter gebe, könne der Versicherungsverein mit dem Mittel der Betriebsvereinbarung großen Einfluss nehmen, so die Debeka.

Unklar bleibt unterdessen, wie der Handel mit Adressen, der sich nicht in den Räumen der Debeka abgespielt habe, dem damaligen Vertriebschef und heutigen Vorstandsvorsitzenden der Debeka, Uwe Laue, verborgen blieb. Laue erklärte: „Auch der damaligen Führungsmannschaft fehlte die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik. Und in diese Selbstkritik schließe ich mich ausdrücklich mit ein. Die Debeka lehnt Geschäfte mit Adresshändlern schon immer ab.“




Christine Schaade

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